|
|
Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe: Kanton Luzern startet Vernehmlassung
|
Mittelgrosse Kulturbetriebe im Kanton Luzern sollen ab 2027 von Strukturbeiträgen profitieren können. Die entsprechenden Kosten sollen Kanton und Standortgemeinden je zur Hälfte tragen. Der Luzerner Regierungsrat hat dazu die Vorlage «Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern (Weiterentwicklung regionale Kulturförderung)» in die Vernehmlassung geschickt. Dies nachdem die Botschaft B 126 «Weiterentwicklung regionale Kulturförderung» vom Kantonsrat Anfang 2023 zurückgewiesen wurde. Die Vernehmlassung läuft bis am 31. Mai 2025. Im Anschluss wird die Vorlage angepasst und dem Kantonsrat unterbreitet.
Die strukturelle Förderung von mittelgrossen Kulturbetrieben im Kanton Luzern soll neu geregelt werden. Dies nachdem der Kantonsrat im Frühjahr 2023 die Botschaft B 126 «Weiterentwicklung regionale Kulturförderung» an den Regierungsrat zurück gewiesen hatte und ihn mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur künftigen Organisation und Mitfinanzierung der Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern beauftragte (siehe Mitteilung vom 30. Januar 2023). Nun liegen die entsprechenden Erläuterungen zur Vernehmlassung vor. Diese werden ab heute bei Gemeinden, regionalen Entwicklungsträgern, Parteien, Kulturinstitutionen und -organisationen in eine breite Vernehmlassung geschickt.
Neues Fördermodell für mittelgrosse Kulturbetriebe Der Luzerner Regierungsrat schlägt ein partnerschaftliches Modell vor, bei dem künftig Kanton und Standortgemeinden die Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe je zur Hälfte gemeinsam tragen. Interessierte Institutionen können sich in Zukunft in einem offenen Verfahren um Strukturbeiträge bewerben. Die Auswahl erfolgt nach festgelegten Kriterien durch die Dienststelle Kultur des Kantons Luzern. Danach wird in Zusammenarbeit mit der Standortgemeinde eine mehrjährige Leistungsvereinbarung mit der Trägerschaft des Kulturbetriebs erarbeitet.
Eine Kommission, die neu geschaffen werden soll, wird die Leistungsvereinbarungen prüfen, bevor das zuständige Departement über die Förderung entscheidet. Gemäss der regierungsrätlichen Vorlage soll die Voraussetzung für eine kantonale Beteiligung an der Strukturförderung der gleich hohe finanzielle Beitrag der Standortgemeinden sein. Das Modell würde viele Standortgemeinden finanziell entlasten, während der Kanton pro Jahr maximal sechs Millionen Franken in die Förderung investiert. Nicht-Standortgemeinden sind von der Pflicht zur finanziellen Beteiligung ausgenommen.
Eine starke Kulturlandschaft für Luzern «Das neue Modell ist eine verlässliche und zukunftsorientierte Lösung für die Kulturförderung im Kanton Luzern. Es verbindet die Kräfte von Kanton und Gemeinden und stärkt damit unsere Kulturlandschaft nachhaltig», sagt Kulturdirektor Armin Hartmann. Marco Castellaneta, Leiter Dienststelle Kultur, ergänzt: «Mit dem Einbezug der Standortgemeinden und der Zusammenarbeit in der Kommission machen wir die Strukturförderung zu einer echten Partnerschaft. Die Kostenbeteiligung des Kantons schafft Raum für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Kulturbetriebe – ohne die Standortgemeinden zusätzlich zu belasten.»
Nächste Schritte Das neu entwickelte Fördermodell und die vorgeschlagenen Änderungen im Kulturförderungsgesetz sind bis am 31. Mai 2025 in der Vernehmlassung. Anschliessend wird die Vorlage überarbeitet und dem Kantonsrat vorgelegt. Die Gesetzesänderung unterliegt dem fakultativen Referendum und soll auf 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Strategiereferenz Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich - Globalisierung / Bildung / Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft / Kultur gemäss Kantonsstrategie. Anhang Erläuterungen zur Vernehmlassung «Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern» (Weiterentwicklung regionale Kulturförderung)
|