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lawa – Newsletter Jagd |
6. März 2025
Liebe Jägerin, lieber Jäger, liebe Jagdinteressierte
Nach einer intensiven Phase der Neuverpachtung ist es nun so weit: Am 1. April 2025 beginnt die neue Jagdpachtperiode. Gleichzeitig tritt die jüngste Revision des Bundesjagdrechts in Kraft. Auch wenn nur ein kleiner Teil der Änderungen die Jägerschaft direkt betrifft, lohnt sich ein genauer Blick. In diesem Newsletter erfahren Sie mehr darüber. |
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Start in die neue Jagdpachtperiode
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Nach rund anderthalb Jahren intensiver Arbeit für Jagdgesellschaften, Jagdverband RJL, Gemeinden und Kanton ist die Neuverpachtung abgeschlossen. Die 122 Luzerner Jagdreviere starten am 1. April 2025 in die neue Jagdpachtperiode 2025–2033. Wir danken den vielen Beteiligten für ihr konstruktives Mitwirken am Neuverpachtungsprozess und freuen uns, in den kommenden acht Jahren weiterhin mit den Jagdgesellschaften, dem Verband und seinen Sektionen sowie den Reviergemeinden zusammenzuarbeiten.
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Erstinformation zu ausgewählten Neuerungen der JSG-/JSV-Revision
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Sowohl die Gesetzesrevision des Parlaments von Dezember 2022 als auch die Verordnungsrevision des Bundesrates von Dezember 2024 sind nun in Kraft. Nur ein kleiner Teil der Neuerungen betrifft die Jägerinnen und Jäger direkt. Im Wesentlichen werden die Kantone mit neuen und zusätzlichen Aufgaben betraut. Noch sind viele Fragen offen und die kantonalen Fachstellen arbeiten daran, ohne die kantonsspezifischen Traditionen und Anforderungen auszublenden. Dieser Prozess ist noch in Arbeit. Dennoch ist es wichtig, im Rahmen einer Erstinformation auf ausgewählte Neuerungen hinzuweisen, die die Jägerschaft direkt betreffen.
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Ausbildungsbeiträge für Rehkitzrettung mit Wärmebild-Drohne
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Seit 2021 erhalten Jagdgesellschaften einmalig einen Beitrag von 500 Franken zur Ausbildung von Drohnenpiloten für die Rehkitzrettung. Um diese Ausbildungspauschale zu beantragen, muss das Gesuchsformular ausgefüllt und eingereicht werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer speziellen Ausbildung zur Rehkitzrettung mit einer Wärmebilddrohne. Die zum Betreiben von Drohnen ohnehin notwendige Grundausbildung (A1/A3) gilt nicht als Fachnachweis zur Rehkitzrettung. Die Ausbildungsbeiträge wurden bis Ende der aktuellen Pachtperiode zugesichert. Da die diesjährigen Ausbildungen bis Ende März nicht abgeschlossen sein werden, können Gesuche bis spätestens am 30. Juni 2025 eingereicht werden. Eine Gewährung der Beiträge über diese Frist hinaus oder die Weiterführung der Ausbildungsunterstützung ist nicht möglich.
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Geoportal Jagd mit neuen Kartengrundlagen
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Die Karte «Jagd» im Geoportal wurde erneuert und mit zusätzlichen Informationen ergänzt. Neu sind beispielsweise die Wildvorranggebiete direkt in der Jagdkarte sichtbar. Bis anhin konnten diese nur in der Karte «Waldfunktionen» eingesehen werden, jedoch nicht zusammen mit den Jagdreviergrenzen. Zudem können allfällige, in den Pachtverträgen umschriebene Gebiete mit Jagdeinschränkungen angezeigt werden.
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Neuerungen, Herausforderungen und Erfolge 2024
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Von der Einführung eines neuen SAP-Systems über weitere Digitalisierungsschritte in den Bereichen Jagd und Fischerei bis hin zu den ersten Vorbereitungen für den Umzug ins kantonale Verwaltungsgebäude: Das vergangene Jahr brachte viele Meilensteine. In der Biodiversitätsförderung, der Waldbewirtschaftung und der Landwirtschaft wurden zahlreiche Projekte erfolgreich umgesetzt. Auch im Bereich Jagd konnte einiges erreicht werden: 122 Jagdreviere wurden neu verpachtet, und das Luchs-Monitoring lieferte spannende Erkenntnisse. Erfahren Sie mehr im lawa-Bericht.
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
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Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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