Zur Webansicht
Mitteilung
10. März 2025
 
 

Schutz vor Gebärmutterhalskrebs: Kanton lanciert HPV-Präventionskampagne

Mit einer Präventionskampagne macht der Kanton Luzern in den kommenden Wochen auf das Thema Humane Papillomaviren (HPV) und die entsprechende Krebsvorsorge aufmerksam. Das HPV-Virus wird bei sexuellen Kontakten übertragen und kann verschiedene Krebserkrankungen auslösen, insbesondere Gebärmutterhalskrebs. Schutz vor dem Virus bietet eine Impfung, die sowohl für Mädchen wie auch für Knaben im Jugendalter empfohlen ist. Erwachsene Frauen sorgen vor, indem sie sich regelmässig mit einem PAP-Abstrich (Papanicolaou-Abstrich) gynäkologisch untersuchen und auf mögliche Krebszellen testen lassen.

HPV steht für Humane Papillomaviren und bezeichnet eine Gruppe von über 200 Viren. Diese sind weit verbreitet und werden durch sexuelle Kontakte übertragen. Rund 80% der sexuell aktiven Personen infizieren sich im Lauf ihres Lebens mit HPV. Die meisten HPV-Virustypen sind harmlos, einige sind jedoch für die Bildung von Genitalwarzen verantwortlich. Zudem kann ein Teil der HPV-Typen auch zu einer Veränderung von Körperzellen führen und Krebs auslösen. Die häufigste Krebsart, die durch HPV verursacht wird, ist Gebärmutterhalskrebs. Doch auch andere Krebsarten wie Penis-, Anal-, Mund- und Rachenkrebs können durch die Viren entstehen. Mit einer Präventionskampagne will der Kanton Luzern in den kommenden Wochen auf das Risiko der HPV-Viren hinweisen und die Bevölkerung zur Vorsorge motivieren.

HPV-Impfung für Jungs und Mädchen
Die HPV-Impfung ist ein bewährter Schutz vor krebsauslösenden Virentypen. Das Bundesamt für Gesundheit und die eidgenössische Kommission für Impffragen empfehlen die Impfung für Jugendliche im Alter von 11 bis 14 Jahren, sinnvollerweise vor Beginn der ersten sexuellen Aktivität. Im Abstand von sechs Monaten werden zwei Impfdosen verabreicht. Bei einer Impfung im Alter von 15 bis 26 Jahren sind drei Impfdosen notwendig. «Die HPV-Impfung schützt vor vielen gefährlichen HPV-Typen und senkt das Risiko einer späteren Krebserkrankung erheblich. Deshalb ist der Schutz durch die Impfung für alle Jugendlichen wichtig, also für Mädchen und Knaben», sagt Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements. Für Knaben wird die HPV-Impfung in der Schweiz seit zehn Jahren empfohlen, aber nur rund die Hälfte der Knaben lassen sich aktuell impfen. Mit der Impfung schützen sie sich selber sowie ihre Sexualkontakte.

Zusätzlich zum bestehenden HPV-Material des Bundes und des Kantons Luzern wird im Rahmen der Präventionskampagne den Schulen ein Erklärfilm und ein Flyer zur Verfügung gestellt, der Jugendliche und Eltern noch stärker für das Thema sensibilisieren soll. Die fremdsprachige Bevölkerung wird mit Übersetzungen in 16 Sprachen angesprochen. Ziel ist, die Impfquote zu erhöhen und damit insbesondere die Zahl der Gebärmutterhalskrebs-Fälle im Kanton Luzern zu reduzieren. Die Präventionskampagne steht im Zusammenhang mit dem Planungsbericht Gesundheitsversorgung, in dem den Themen Prävention und Früherkennung noch mehr Bedeutung zukommt, weil damit schwere Krankheitsläufe und Krebserkrankungen durch präventive Impfungen verhindert werden können.

Wird die Impfung im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms durchgeführt, werden die Kosten vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen. Es fallen weder Franchise noch Selbstbehalt an. Im Rahmen der Kampagne ist eine HPV-Impfung auch in der Infektiologie-Sprechstunde des Kinderspitals Zentralschweiz (KidZ) möglich. Diese Impfung ist ebenfalls kostenlos. Ohne Voranmeldung ist die Impfung möglich am Dienstagvormittag von 8 bis 12 Uhr und am Mittwochnachmittag von 13 bis 18 Uhr.

PAP-Abstrich erkennt Krebszellen
Zusätzlich zur Impfung ist die Früherkennung von Krebsvorstufen durch eine Vorsorgeuntersuchung wichtig. Erwachsene Frauen ab 21 Jahren sollten regelmässig bei der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung einen sogenannten PAP-Abstrich durchführen lassen. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt entnimmt dabei am Gebärmutterhals einige Zellproben, die im Labor auf mögliche Zellveränderungen untersucht werden. Ist der Test unauffällig, sollte dieser nach drei Jahren wiederholt werden. Bei einem auffälligen Befund wird das weitere Vorgehen mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt besprochen. Kantonsarzt Roger Harstall erklärt: «Eine Zellveränderung kann harmlos sein. In einigen Fällen aber kann sie auf Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs hindeuten.» Werde dies durch den PAP-Abstrich frühzeitig erkannt, könne rasch gehandelt und die Entstehung von Krebs eher verhindert werden. In der Schweiz erhalten jährlich über 5'000 Frauen die Diagnose einer Krebsvorstufe am Gebärmutterhals und etwa 250 Frauen erkranken neu an Gebärmutterhalskrebs. Bei Frauen im Alter zwischen 20 und 49 Jahren ist dies die fünfhäufigste Krebsform.

Der PAP-Abstrich wird, sofern kein auffälliger Befund festgestellt wird, alle drei Jahre von der Krankenkasse bezahlt, dies abzüglich der individuell gewählten Franchise und einem Selbstbehalt von 10 Prozent.

Mehr Informationen: gesundheit.lu.ch/hpv

Anhang
Erklärvideo HPV-Vorsorge
Flyer
 
 
Dr. med. Roger Harstall
Kantonsarzt
Dienststelle Gesundheit und Sport
Telefon 041 228 60 88
(erreichbar am 10. März von 13:00 bis 14:00 Uhr)
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
Staatskanzlei.lu.ch