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Standortförderung mit einer Investitionsoffensive weiterentwickeln
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Aufgrund internationaler Entwicklungen im Steuerbereich wie die OECD-Mindestbesteuerung verschlechtert sich die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Lebens- und Wirtschaftsraums zu erhalten, will der Regierungsrat ab 2026 jährlich 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investieren. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft für die öffentliche Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung dauert vom 10. März bis 9. Juni 2025.
In den vergangenen zehn Jahren ist es dem Kanton Luzern gelungen, seine Standortattraktivität deutlich zu verbessern. Luzern gehört heute zu den drei steuergünstigsten Kantonen für Unternehmen. Gleichzeitig ist die Lebensqualität für die Bevölkerung hoch und die finanzielle Situation des Kantons Luzern präsentiert sich aktuell erfreulich. Die gute Situation ist wesentlich auf die wirtschaftsfreundliche Standortpolitik des Kantons zurückzuführen. «Dem Kanton Luzern geht es gut, wir haben damit die Möglichkeit, in unseren Lebens- und Wirtschaftsraum zu investieren und auch langfristig attraktiv zu bleiben. Das ist das Ziel dieser Vorlage», so Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements.
Internationale Entwicklungen im Steuerbereich wie die OECD-Mindestbesteuerung verschlechtern die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Der Kanton verliert seinen Wettbewerbsvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern für grosse internationale Unternehmen. Es besteht das Risiko, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen aus dem Kanton Luzern abwandern sowie künftige Investitionen nicht mehr in Luzern getätigt werden. Insgesamt steht ein Fiskalertrag von über 1,1 Milliarden Franken für Bund, Kanton und Gemeinden auf dem Spiel, wenn von der OECD-Mindeststeuer betroffene Unternehmen abwandern.
Gezielt in den Lebens- und Wirtschaftsstandort investieren Um die erwarteten Standortnachteile zu kompensieren, will der Regierungsrat die Standortförderung weiterentwickeln. Ziel der Vorlage ist, die attraktiven Bedingungen für grosse internationale Unternehmen zu erhalten sowie die Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen und die Lebensqualität der Bevölkerung weiter zu verbessern. Der Regierungsrat will den Lebens- und Wirtschaftsstandort Kanton Luzern gezielt stärken, indem er ab 2026 planmässig 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investiert.
Der Schwerpunkt der Massnahmen zu Gunsten der Wirtschaft liegt auf der Innovationsförderung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen in Sachen Digitalisierung, Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen und einer kundenorientierten Verwaltung. Die Massnahmen zu Gunsten der Bevölkerung fokussieren auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung. Folgende Massnahmen sind vorgesehen:
| | Standortmassnahmen zu Gunsten der Luzerner Unternehmen (rund 200 Mio. Fr.) Steuerfusssenkung für juristische Personen (23 Mio. Fr.) Luzerner Innovationsbeitrag (160 Mio. Fr.) Förderung des Startup- und Innovationsökosystems (6 Mio. Fr.) Unterstützung internationaler Schulen (1,5 Mio. Fr.) Erschliessung und Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen (7,5 Mio. Fr.) Service-Offensive (2 Mio. Fr.)
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| | Standortrelevante Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Bevölkerung (rund 100 Mio. Fr.) Steuerfusssenkung für natürliche Personen (70 Mio. Fr.) Familienergänzende Kinderbetreuung (22,7 Mio. Fr.) Regionale Kulturförderung (6 Mio. Fr.) Onlineschalterfür Verwaltungsdienstleistungen (1,3 Mio. Fr.)
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Vernehmlassung bis am 9. Juni 2025 Die Erarbeitung der Vorlage zur Weiterentwicklung der Standortförderung erfolgte unter Einbezug einer Begleitgruppe mit Vertretungen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Gemeinden. Wirtschaftsdirektor Fabian Peter unterstreicht deren Bedeutung: «Die breite Abstützung und der Austausch mit den verschiedenen Interessenvertretungen sind enorm wichtig für eine Vorlage in dieser Grössenordnung. Wir wollen mit dem Massnahmenpaket die grösstmögliche Wirkung für den Standort Luzern erzielen.» Die Regierung hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Standortförderung für die öffentliche Vernehmlassung freigegeben. Diese wird mit dem digitalen Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Die Vernehmlassung dauert vom 10. März bis am 9. Juni 2025. Mit der Auswertung finalisiert die Regierung anschliessend die Botschaft und verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrats. Die Vorlage soll per 1. Oktober 2026 in Kraft treten, um die drohenden Standortnachteile zu kompensieren. Die Thematik der Gemeindebeteiligung an der positiven Wirtschafts- und Fiskalentwicklung geht über die Standortförderung hinaus und wird in einer separaten Vorlage sichergestellt werden.
Strategiereferenz Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich - Globalisierung - Gesellschaftlicher Wandel gemäss Kantonsstrategie
Anhang Vernehmlassungsbotschaft Präsentation Weiterentwicklung Standortförderung Weitere Unterlagen und Link zur E-Mitwirkung
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