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lawa – Newsletter Landwirtschaft
13. März 2025

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Betriebsspiegel 2024
 Rückblick Datenerhebung 2025
 Veranstaltungen auf Offenland
 Pflanzenkohle – Chancen und Risiken
 Moderhinke-Bekämpfung: Wichtige Fristen und neue Regelungen ab April 2025
 Schwanzkürzen bei Lämmern: Was gilt?
 Neuerungen, Herausforderungen und Erfolge 2024
 Die nächsten Termine
 
 

Betriebsspiegel 2024

Der Betriebsspiegel 2024 umfasst die für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) relevanten Daten und dient als hilfreiche Grundlage für die Berechnung der Nährstoffbilanz. Sie finden den Betriebsspiegel 2024 auf agate.ch unter «Kant. Datenerhebung LU, Dokumente». Betriebe mit einem Bewirtschafterwechsel oder einer Änderung bei der Betriebsform erhalten keinen Betriebsspiegel.
 
 

Rückblick Datenerhebung 2025

Wir danken den rund 4'000 direktzahlungsberechtigten Betriebsleitenden für den termingerechten Abschluss. Auch wenn am 21. Februar ein Erinnerungsmail an die noch nicht abgeschlossenen Betriebsleitenden gesendet wurde, waren ein Tag vor Eingabeschluss noch 276 offen. Unser Tipp für nächstes Jahr: Beginnen Sie frühzeitig mit der Datenerfassung – so können wir Sie bei Fragen bestmöglich unterstützen.
 
 

Veranstaltungen auf Offenland

Bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Veranstaltungen sind die Veranstaltenden verpflichtet, im Voraus das Einverständnis der betroffenen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter einzuholen. Auf «übrigen Dauerwiesen» und Ackerflächen dürfen kurzzeitige Veranstaltungen durchgeführt werden, sofern sie die Ernte nicht beeinträchtigen und keine Schäden verursachen. In diesen Fällen ist keine Meldung an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erforderlich. Biodiversitätsförderflächen (BFF) hingegen sind unberührt zu lassen. Falls dennoch eine vorübergehende Zweckentfremdung geplant ist, muss vorab das Gesuch «Fremdnutzung einer Biodiversitätsförderfläche» von den betroffenen Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern bei der Dienststelle lawa eingereicht werden. Eine Fremdnutzung einer BFF für Veranstaltungen, beispielsweise für Zeltlager, Zuschauerbereiche oder Überfahrten, wird jedoch generell nicht bewilligt. Bei Veranstaltungen in Waldnähe ermöglicht es eine frühzeitige Absprache mit der Jagdgesellschaft, die Bedürfnisse der Wildtiere zu berücksichtigen.
 
 

Pflanzenkohle – Chancen und Risiken

Pflanzenkohle kann als Zusatz in der Tierernährung, als Einstreu, als Hofdüngerzusatz sowie in Kompost und anderen Präparaten enthalten sein. Neben den zahlreichen positiven Effekten, die für Tiergesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Klimaschutz und Nährstoffeffizienz erwartet werden, bestehen weiterhin Unsicherheiten und Vorbehalte. Daher wurden die aktuell gültigen Vorgaben für Anwenderinnen und Anwender in einem neuen Merkblatt zusammengefasst.
 
 

Moderhinke-Bekämpfung: Wichtige Fristen und neue Regelungen ab April 2025

Die erste Untersuchungsperiode zur Moderhinke-Bekämpfung bei Schafen endet am 31. März 2025. Betriebe ohne Untersuchung werden für den Tierverkehr gesperrt. Ab dem 1. April 2025 dürfen nur noch Betriebe mit dem Moderhinke-Status «frei» an Schafmärkten und Ausstellungen teilnehmen. Auch für die Sömmerung gelten strengere Auflagen: Nur mit einem speziellen Konzept dürfen «gesperrte» Schafe aufgenommen werden. Im Kanton Luzern wurden bereits 83,8 Prozent der Betriebe getestet – 214 müssen saniert werden. Der aktuelle Moderhinke-Status aller Betriebe ist über die Tierverkehrsdatenbank TVD einsehbar.
 
 

Schwanzkürzen bei Lämmern: Was gilt?

Mit der revidierten Tierschutzverordnung sind am 1. Februar 2025 neue Bestimmungen zum Schwanzkürzen bei Lämmern in Kraft getreten. In Zukunft gilt bei Schafen ein Coupierverbot (Art. 19 Abs. 2 TSchV). Dieses tritt am 1. Februar 2040 in Kraft. Während der 15-jährigen Übergangsfrist dürfen die Schwänze von bis zu sieben Tage alten Lämmern weiterhin ohne Schmerzausschaltung durch fachkundige Personen gekürzt werden. Der Eingriff muss mittels Gummiring-Ligatur vorgenommen werden und der Schwanzstummel muss nach dem Kürzen mindestens 15 Zentimeter lang sein.
 
 

Neuerungen, Herausforderungen und Erfolge 2024

Das vergangene Jahr brachte viele Meilensteine: Von der Einführung eines neuen SAP-Systems über weitere Digitalisierungsschritte in den Bereichen Jagd und Fischerei bis hin zu den ersten Vorbereitungen für den Umzug ins kantonale Verwaltungsgebäude. Im Bereich Landwirtschaft liegt die Haupttätigkeit allgemein im Vollzug. Trotzdem werden laufend neue Projekte lanciert und erfolgreich umgesetzt. Die beiden Projekte «Offensive Spezialkulturen» und «Aktionsplan Biolandbau» können auf ein erstes erfolgreiches Umsetzungsjahr zurückschauen. Das gleiche gilt für das Ressourcenprojekt «Slow Water». Bemerkenswert ist, dass das Interesse der Landwirtinnen und Landwirte an Retentionsmassnahmen doppelt so hoch ist wie erwartet. Erfahren Sie mehr im lawa-Bericht.
 
 

Die nächsten Termine

Meldungen Ackerkulturen ohne BFF
1. Februar bis 1. Mai 2025

Meldungen Silo-/Körnermais
1. Februar bis 30. Juni 2025

Meldungen schonende Bodenbearbeitung
1. Februar bis 30. Juni 2025
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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