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Behandlung von verdeckten Kapitaleinlagen bei der Einkommenssteuer
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Das Bundesgericht (BGer) hat mit Urteil BGE 149 II 158 vom 17. März 2023 einen wegweisenden Entscheid im Bereich der einkommenssteuerlichen Behandlung von Rückzahlungen von verdeckten Kapitaleinlagen gefällt. Bei der Liquidation einer im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaft können den Anteilsinhabenden auch verdeckte Kapitaleinlagen einkommenssteuerfrei zurückbezahlt werden. Die Umsetzungspraxis im Kanton Luzern orientiert sich an der Mitteilung der ESTV zum erwähnten BGE.
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