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Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau - Raps

Rapsglanzkäfer
Gegen Ende Woche steigen die Temperaturen und somit ist die Kontrolle des Rapsglanzkäfer (RGK) angezeigt. Die Bekämpfung des RGK ist möglich, bis erste Blüten offen sind.

Die Bekämpfungsschwelle:
 Stadium 53-55: 6 Rapsglanzkäfer pro Pflanze (4 bei schwachem Raps)
 Stadium 57-59: 10 Rapsglanzkäfer pro Pflanze (7 bei schwachem Raps)
Alle zugelassenen Produkte dürfen maximal einmal pro Parzelle und Jahr eingesetzt werden. Damit diese uns möglichst lange erhalten bleiben, sollten die Wirkstoffe nicht unterdosiert und nicht mehrfach angewendet werden. Sonst können Resistenzen entstehen und die Insektizide wirken schlechter. Bei Kaolin (Surround) besteht diese Resistenzgefahr nicht. Kaolin bildet eine physikalische Barriere und ist daher ohne Einschränkungen einsetzbar. Blocker kann nur bewilligt werden, wenn ein im ÖLN ohne Sonderbewilligung erlaubtes Mittel bereits eingesetzt wurde.
 
 

Ackerbau - Getreide

Quelle: edition-lmz
 
Wachtsumregulatoren
An frühen Standorten ist die Gerste im Stadium Beginn Schossen bis Zweiknotenstadium (BBCH 30-32). In intensiv geführten Beständen ist der Einsatz eines Wachstumsregulators ab BBCH 31 angezeigt. In anfälligen Sorten müssen aktuell Krankheiten wie echter Mehltau, Netzflecken und Spitzflecken (Rhynchosporium) überwacht werden. Werden Krankheiten im Bestand gefunden, kann der Wachstumsregulator mit einem Fungizid kombiniert werden.

CCC kann bis ins Stadium 30 in Weizen, Dinkel oder Triticale eingesetzt werden.

Wichtig zu prüfen ist die Mischbarkeit der Wachstumsregulatoren mit Fungiziden oder Herbiziden.

Einsatzzeitpunkt, Dosierung sowie Mischbarkeit der verschiedenen Mittel finden Sie im Zielsortiment auf Seite 26-29 und im Mittel-Heft «Pflanzenschutzmittel im Feldbau» auf Seite 12-13.

Beachten: Spritzen bei Wind über 5 km/h ist zu vermeiden und ab 20 km/h verboten. Herbizide und Wachstumsregulatoren erst einsetzen, wenn keine Nachtfröste mehr zu erwarten sind und wüchsiges Wetter herrscht. Daher sollte aktuell noch zugewartet werden, bis die Temperaturen wieder ansteigen und die Kulturen nicht durch Fröste und hohen Temperaturunterschieden gestresst sind.
 
 

Ackerbau - Frühlingssaaten

 
Schnecken
Die ersten Rüben sind bereits im Boden und weitere Frühlingssaaten folgen in den kommenden Tagen. Ab der Saat bei Rüben und Sonnenblumen resp. bei anderen Kulturen ab dem Auflaufen, sollten die Schnecken überwacht werden. Zur Kontrolle an mehreren Stellen im Feld einige Metaldehyd-Schneckenkörner auslegen und mit einem Sack bedecken. Sind am Folgetag Schnecken oder Schleimspuren zu finden, ist eine Teil- oder Flächenbehandlung mit Schneckenkörnern angezeigt. Vorbeugend hilft eine gute Rückverfestigung des Saatbetts gegen Schnecken.
 
 

Ackerbau - Rüben

 
Rübenerdfloh überwachen
Mit der Zuckerrübensaat beginnt die Überwachung des Rübenerdflohs. Der Rübenerdfloh macht Frassschäden auf den Blättern und muss vom Keimblatt- bis ins 4-Blattstadium überwacht werden. Die Frassschäden sind besonders problematisch, wenn eine Herbizidbehandlung auf die «offenen Wunden» der Zuckerrüben erfolgt. Solche Stressfaktoren können das Wachstum und die Gesundheit der Pflanzen beeinträchtigen.

Im Keimblattstadium liegt die Bekämpfungsschwelle bei 50 % der Pflanzen mit Befall. Eine Behandlung erfordert im ÖLN eine Sonderbewilligung.
 
 

Ackerbau - Kartoffeln

 
Bekämpfungsstrategie Kartoffelkäfer – Coragen zuerst
Im Jahr 2023 war der Schädlingsdruck durch den Kartoffelkäfer hoch und im Folgejahr stellte man an einigen Standorten eine geringfügige bis moderate Wirkungsinkonsistenz von Spinosad gegen den Schädling fest. Um die Wirksamkeit des Spinosad-Wirkstoffs im Kampf gegen den Kartoffelkäfer langfristig zu erhalten, empfehlen wir für die Anbausaison 2025 ein proaktives Resistenzmanagement:
 1. Um der Resistenzentwicklung bei Spinosad entgegenzuwirken, empfehlen wir den Einsatz von Coragen bereits bei erstmaligem Überschreiten der Bekämpfungsschwelle. Es ist in jedem Fall eine individuelle Sonderbewilligung zu beantragen.
 2. Eine Folgebehandlung – falls nötig – mit Spinosad oder aber bei gleichzeitigem Blattlausbefall allenfalls mit einem sonderbewilligungspflichten Acetamiprid-Produkt.
 3. Pro Parzelle sollte der Wirkstoff Spinosad maximal 1x während der Saison angewendet werden.
Herbizide aufbrauchen
Erste Kartoffelparzellen wurden bereits gepflanzt und weitere folgen in den nächsten Wochen. Beim Herbizideinsatz ist zu beachten, dass voraussichtlich ab dem 1.7.2026 folgende Produkte nicht mehr zugelassen sind: Artist, Dancor 70 WG/Zepter, Sencor SC/Condoral SC, Metric und Arcade 880 EC, alle mit dem Wirkstoff Metribuzin (Siehe unten: voraussichtliche Änderungen im Bereich Pflanzenschutz).
Krautfäule - PhytoPRE
Bei Folienkartoffeln ist das Mikroklima unter der Folie oft ideal für die Entwicklung von Krautfäule. Bitte melden Sie mögliche Krautfäulebefälle an pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch oder direkt an PhytoPRE (Agroscope, 058 468 72 39). Diese Meldungen sind wichtig um ein unkontrolliertes Ausbreiten der Krautfäule zu vermeiden.
 
 

Futterbau

 
Blackenbekämpfung
Das wüchsige Wetter bietet optimale Bedingungen für die chemische Einzelstock Bekämpfung der etablierten Blacken. Sie sollten eine grosse Blattfläche aufweisen, damit sie ausreichend Wirkstoff aufnehmen. Bei der Bekämpfung mit kameragesteuerter Technik ist die grosse Blattfläche noch wichtiger, damit die Blacken gut erkannt und benetzt werden.
Flächenbehandlungen gegen etablierte Blacken sind im Frühjahr nicht zu empfehlen.

Neuansaaten mit Blackenkeimlingen, welche im Herbst nicht mehr behandelt wurden, sollten beobachtet werden. Sind viele Blackenkeimlinge vorhanden, können diese auch im Frühjahr mit 2 l/ha MCPB bekämpft werden. Um Hirtentäschel auch zu erfassen, 2 l/ha MCPB mit 2.5 l/ha MCPA kombinieren. Die Kleearten sollten mindestens drei Blätter aufweisen, um die Behandlung zu überleben. Luzernebestände sollten nicht behandelt werden.
 
 

Thema Neophyten/Problempflanzen

 
Erdmandelgras – Notfallzulassungen für den Wirkstoff Dimethenamid-P
Zur Bekämpfung des Erdmandelgras im Acker- (Mais, Sonnenblume, Sojabohne, Ackerbohne) und Gemüsebau (Bohnen mit Hülsen) wurde der Wirkstoff Dimethenamid-P mittels Notfallzulassung befristet bewilligt.

Folgende Produkte können befristet bis zum 31. Oktober 2025 zur Bekämpfung des Erdmandelgras eingesetzt werden:
 Frontier X2 (W-6075-4)
 Loper (W-6075-2)
 Mazil (W-6075-3)
 Spectrum (W-6075)
Wichtig: Auflagen der Allgemeinverfügung beachten (Vorsaat inkl. Einarbeitung, Aufwandmenge 1.2 l/ha, Auflage zu Phytotox und weitere).
 
 

Biodiversität

Geduld bei Brachen- und Blumenwiesenansaaten
Bei der Beurteilung, ob eine Brachen- oder Blumenwiesenansaat gelungen ist, ist Geduld angesagt. Wenn im Ansaatjahr genügend Säuberungsschnitte bei starker einjährigen Verunkrautung stattgefunden haben, hat die Saat diese ungünstigen Keimbedingungen überdauert und keimt jetzt im Frühjahr zeitig vor den Unkräutern. Säuberungsschnitte jetzt nicht mehr durchführen.
Im ersten Aufwuchs sind die Bedingungen für die Einzelstockbekämpfung für Blacken ideal. Deshalb sollte dieser Zeitpunkt genutzt werden, bevor die Vegetation zu hoch ist und die Blacken Samenständer bilden.
 
 

Änderungen im Bereich Pflanzenschutz

Voraussichtliche Wirkstoffrückzüge per 01. Juli. 2025
Ende März wurde über voraussichtliche Anpassungen des Anhang 1 der Pflanzenschutzmitteverordnung (PSMV) informiert. Per 01. Juli 2025 sollen laut Zulassungsstelle (BLV) folgende Wirkstoffe gestrichen werden (inkl. geplanten Ausverkaufs- und Verwendungsfristen).
Wirkstoff (Produkt(e)):
 Fenpyrazamin (Link) (Prolectus u.w.) Ausverkaufsfrist 01.01.2026 Aufbrauchsfrist 01.01.2027
 Flufenacet (Link) (Aduka, Araldo u.w.) Ausverkaufsfrist 01.01.2026 Aufbrauchsfrist 01.01.2027
 Metribuzin (Link) (Arcade 880 EC, Artist u.w.) Ausverkaufsfrist 01.01.2026 Aufbrauchsfrist 01.07.2026
 Tritosulfuron (Link) (Arrat, Biatholn 4D u.w.) Ausverkaufsfrist 01.01.2026 Aufbrauchsfrist 01.07.2026
Der Wirkstoff Fenpyrazamin wird gestrichen, da in der EU das Erneuerungsgesuch zu diesem Wirkstoff zurückgezogen und die Zulassung ausgelaufen ist.

Metribuzin und Flufenacet erfüllen die Kriterien für Einstufung als endokriner Disruptor (siehe Zulassung PSM – Hintergrundinfos). Zudem baut sich der Wirkstoff Flufenacet, welcher als PFAS eingestuft wird, nachweislich zur Trifluoressigsäure (TFA) ab.

Bei Tritosulfuron konnten die Risiken für Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden. Auch der Abbau zum Metaboliten TFA und das damit Verbunde Risiko kann nicht ausgeschlossen werden.

Die definitiven Anpassungen werden auch über den Infoletter kommuniziert.
 
 
Link - Pflanzenschutz Luzern

Archiv - Infoletter Pflanzenschutz Feldbau

Bekämpfungsschwellen - für Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau (ÖLN)

Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel - mit Ausverkaufs- und Verwendungsfristen (XLSX)

Zurückgezogene Wirkstoffe - aus Anhang 1 PSMV (XLSX)
 
 
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