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Medienmitteilung der Luzerner Polizei
Luzern, 3. April 2025
 
 

Bewilligungsbehörde verfügt Massnahmen gegen den FC Luzern

Stadt Luzern

Anlässlich des Meisterschaftsspiels des FC Luzern in Lausanne kam es zu diversen Sachbeschädigungen im Stadion. Gestützt auf das Kaskadenmodell hat die Bewilligungsbehörde des Kantons Luzern gegen den FC Luzern Massnahmen erlassen. Diese gelten ab dem 6. April 2025.

Am Sonntag, 30. März 2025, fand in Lausanne das Fussballspiel des FC Lausanne-Sport gegen den FC Luzern statt. Im Rahmen dieses Spiels der Super League wurden durch Fans des FC Luzern im Stadion Rauchbomben gezündet, mit Hilfe eines Schleifgeräts eine Zugangstür aufgebrochen und weitere Sachbeschädigungen begangen.

Seit Beginn der Saison 2024/2025 gilt das von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in Kraft gesetzte Kaskadenmodell. Dieses besteht aus verschiedenen Stufen, wobei bestimmte Vorkommnisse automatisch definierte Massnahmen auslösen. Die einmalige Gefährdung von Personen durch Zünden von Böllern und Knallkörpern sowie das einmalige Auftreten von gravierenden Sachbeschädigungen oder gemeinschaftlichem Diebstahl (Stufe 1) haben die obligatorische Lagebesprechung für drei Spiele zur Folge. Weiter besteht während drei Spielen eine Bewährungsphase.

Aufgrund des am Montag durch die Waadtländer Behörden in der entsprechenden Gremien gestellten Antrags hat die Luzerner Polizei als Bewilligungsbehörde für Fussballspiele im Kanton Luzern gegen den FC Luzern gemäss Stufe 1 des Kaskadenmodells folgende Massnahmen verfügt:

• Anlässlich von drei Spielen findet eine obligatorische Lagebesprechung statt.
• Während drei Spielen besteht eine Bewährungsphase.

Die Massnahmen beginnen ab dem Spiel zwischen dem Grasshopper Club Zürich und dem FC Luzern (6. April 2025).
 
 
LUZERNER POLIZEI
Christian Bertschi
Chef Kommunikation und Prävention
Kasimir-Pyffer-Strasse 26
6002 Luzern
Tel. +41 41 248 80 11
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