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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
4. April 2025
 
 

Vernehmlassung zu einer Änderung der Reklameverordnung

Das Anbringen von Reklamen im Freien ist in der kantonalen Reklameverordnung geregelt und soll insbesondere die Verkehrssicherheit und den Schutz des Ortsbildes gewährleisten. Grundsätzlich bedürfen Reklamen einer Bewilligung. Die Reklameverordnung sieht verschiedene Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht vor. Mit einer Änderung der Reklameverordnung sollen diese Ausnahmetatbestände nun erweitert werden. Damit setzt der Regierungsrat zwei Postulate (P 935 und P 973) aus dem Kantonsrat um. Eine Änderung betrifft unbeleuchtete, an der Fassade angebrachte Firmenanschriften und Eigenreklamen, die in Arbeitszonen bis zu einer festgelegten Maximalgrösse neu bewilligungsfrei erstellt werden können sollen. Im Weiteren ist eine neue Ausnahmeregelung für Fahnen und Plakate der freien Meinungsäusserung, die keinen direkten Bezug zu einem bestimmten Wahl- oder Abstimmungstag aufweisen, in der Verordnung vorgesehen. Nach den geltenden Bestimmungen fallen diese grundsätzlich unter die Vorgaben für Wahl- und Abstimmungsplakate, die nur im Zeitraum von sechs Wochen vor bis fünf Tage nach einer Wahl oder Abstimmung bewilligungsfrei zulässig sind. Diese Regelung hat sich in der Praxis als kaum durchsetzbar erwiesen. Neu sollen solche Fahnen und Plakate auch ausserhalb dieser Frist zugelassen werden, solange Grundvoraussetzungen wie bestimmte Dimensionen sowie das Einverständnis der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eingehalten werden.
Der Regierungsrat hat die Änderung der Reklameverordnung für die Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung dauert vom 4. April bis zum 4. Juli 2025 und wird über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.

Vernehmlassungsunterlagen
 
 

Werthenstein: Regierungsrat bewilligt neue Bushaltestelle Schachen Dorf

Seit Dezember 2019 verkehrt die S-Bahn S61 von Luzern bis nach Willisau, hält jedoch nur noch an den Stationen Littau, Malters, Wolhusen und Menznau. Der Halt der S-Bahn in Schachen und Werthenstein ist entfallen. Stattdessen wurden diese mit der neuen Buslinie 212 von Malters nach Wolhusen erschlossen. Die neue Busverbindung ging bereits mit dem Fahrplanwechsel 2019/2020 in Betrieb, jedoch mussten die erforderlichen Bushaltestellen an provisorischen Standorten erstellt werden. Die definitiven, behindertengerecht ausgestalteten Bushaltestellen Werthenstein Dorf (Gemeindegebiet Ruswil), Schachen Industrie (Gemeindegebiet Werthenstein), Schachen Dorf (Gemeindegebiet Werthenstein) und Ennigen (Gemeindegebiet Malters) werden schrittweise projektiert und erstellt. Als erstes hat der Regierungsrat das Projekt für die Haltestelle Schachen Dorf auf dem Gemeindegebiet von Werthenstein bewilligt.

 
 
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