Zur Webansicht
Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft
Luzern, 9. April 2025
 
 

Ehemaliger FCL-Präsident verurteilt

Luzern

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen den ehemaligen FCL-Präsidenten abgeschlossen. Sie hat ihn wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mit Verfügung vom 16. Juli 2024 wurde durch die Luzerner Polizei den Gesuchstellerinnen FC Luzern-Innerschweiz AG sowie der swissporarena events ag, beide vertreten durch deren Präsidenten des FC Luzern, die Fussball-Spielbewilligung für die Vorrunde der Saison 2024/25 erteilt. Darin wurde unter anderem verfügt, dass der Sicherheitsdienst verpflichtet ist, die Matchbesucherinnen und –besucher unabhängig von einem konkreten Verdacht zu kontrollieren (Stichprobenkontrollen).

Nachdem es am 19. Oktober 2024 in Bern im Nachgang zum Fussballspiel zwischen dem BSC Young Boys und dem FC Luzern zu Gewalttätigkeiten kam, hat die Luzerner Polizei gemäss dem sogenannten Kaskadenmodell der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) eine Massnahme der Stufe 3 erlassen. In einer Verfügung gegenüber der FC Luzern-Innerschweiz AG und der swissporarena events ag wurde festgehalten, dass für das Fussballspiel des FC Luzern gegen Yverdon Sport Club vom 26. Oktober 2024 unter anderem koordinierte Fanaktionen verboten sind.

Am 26. Oktober 2024 erfolgte der Einlass der FCL-Fans ohne jegliche Kontrolle. Vor Beginn des Fussballspiels kam es zu verbotenen «koordinierten Fanaktionen».

Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass der ehemalige FCL-Präsident verpflichtet gewesen wäre dafür zu sorgen, dass bei der Eingangskontrolle Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Dabei hätte man den Besuchern die Gegenstände, welche nach der Stadionordnung verboten sind – bzw. welche offensichtlich zu koordinierten Fanaktionen dienten, abnehmen müssen. Indem man die FCL-Fans mit den sichtbar mitgetragenen Fanutensilien passieren liess, ermöglichte man ihnen eine koordinierte Fanaktion, obwohl dies hätte verhindert werden können.

Die Staatsanwaltschaft hat den ehemaligen FCL-Präsidenten wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt. Er hat eine Busse von 2'000 Franken und amtliche Gebühren von 620 Franken zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
 
 
KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
Zentralstrasse 28
6003 Luzern
Tel + 41 41 248 80 52
E-Mail simon.kopp@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
staatsanwaltschaft.lu.ch