Zur Webansicht
Mitteilung
9. April 2025
 
 

Verordnungsänderung zu Impfungen in Apotheken

Der Luzerner Regierungsrat hat die kantonale Medizinalberufeverordnung angepasst und überträgt Apothekerinnen und Apothekern mehr Kompetenzen bei Impfungen. Diese Änderung erfolgt auf Anregung des Luzerner Apotheker Vereins und mit Unterstützung der Ärztegesellschaft des Kantons Luzern. Apothekerinnen und Apotheker, die über den Fähigkeitsausweis FPH «Impfen und Blutentnahme» verfügen und die damit verbundene Fortbildung nachweisen können, dürfen ab dem 1. Mai 2025 im Kanton Luzern sämtliche Impfungen gemäss schweizerischem Impfplan durchführen.

Apothekerinnen und Apotheker mit dem Fähigkeitsausweis FPH «Impfen und Blutentnahme» dürfen im Kanton Luzern seit 2017 bei Personen über 16 Jahren, die kein besonderes Impfrisiko aufweisen, Impfungen durchführen. Bisher durften sie Folgeimpfungen mit Ausnahme der Impfungen gegen Grippe, Covid-19 und Frühsommer-Meningoenzephalitis nur vornehmen, wenn die erste Impfung von einer Ärztin oder einem Arzt gemacht wurde. Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit dem entsprechenden Fähigkeitsausweis sämtliche Impfungen gemäss schweizerischem Impfplan anbieten, so wie dies bereits in anderen Kanonen erlaubt ist. Mehr Informationen zum schweizerischen Impfplan sind auf der Webseite des Bundes zu finden. Impfungen in Apotheken sind kostenpflichtig, ausser es liegt ein ärztliches Rezept vor.

Vorteile des neuen Angebots
Aufgrund von Faktoren wie beispielsweise demografischer Wandel oder Fachkräftemangel befindet sich das Gesundheitswesen im Wandel. Bereits heute verfügen nicht alle Personen über eine Hausärztin oder einen Hausarzt. Deshalb wird der niederschwellige Zugang zur medizinischen Grundversorgung immer wichtiger. Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Mit der Verordnungsanpassung schaffen wir ein zusätzliches Angebot, mit dem der Zugang zu Impfungen erleichtert wird. Zudem stärken wir die Grundversorgung für die Luzerner Bevölkerung, wie es auch im Planungsbericht Gesundheitsversorgung vorgesehen ist.» So würden auch die Hausärztinnen und Hausärzte entlastet und alle Akteure der Grundversorgung angemessen eingebunden. Karin Häfliger, Co-Präsidentin Luzerner Apotheker Verein: «Wir sind überzeugt, dass wir mit dem neuen Impfangebot die Bevölkerung direkt erreichen können und damit speziell auch Personen ansprechen, die sich nicht regelmässig in einer hausärztlichen Praxis impfen lassen.»
 
 
Michaela Tschuor
Regierungsrätin
Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon 041 228 87 73
(erreichbar am Mittwoch, 9. April 2025 von 14.30 bis 15.00 Uhr)
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
Staatskanzlei.lu.ch