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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat |
15. April 2025 |
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Ruswil: Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung
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An der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Ruswil eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus den Zonenplänen Siedlung und Gesamt, Gewässerraum Nord und Süd und dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Hauptinhalt der Revision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, namentlich die Einführung der Gesamthöhe und der Überbauungsziffer und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen sowie die Ausscheidung der Gewässerräume. Die Zoneneinteilung von drei Parzellen im Gebiet Unterer Dorfkern konnte nicht genehmigt werden, da sie den Vorgaben des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) zu wenig Rechnung tragen. In Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege soll eine vertretbare Lösung gesucht und den Stimmberechtigten erneut vorgelegt werden, ohne dass die Regierung eine Anordnung vornimmt. Mit der Gesamtrevision hat die Gemeinde Ruswil auch den Gewässerraum festgelegt, diesen jedoch an einigen Stellen im Bereich der Wildtierkorridore nicht bundesrechtskonform ausgeschieden. Der Regierungsrat hat den korrekten Gewässerraum in diesen Bereichen deshalb angeordnet. Insgesamt beurteilt der Regierungsrat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Ruswil als recht- und zweckmässig und hat sie mit wenigen Ausnahmen und Änderungen genehmigt.
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Horw: Regierungsrat genehmigt Teilrevision der Ortsplanung
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An der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Horw eine Revision der Ortsplanung, bestehend aus der Änderung des Zonenplans (einschliesslich Gewässerraum) und des Bau- und Zonenreglements (BZR) sowie die Aufhebung von Baulinien entlang von Gewässern. Ein wesentlicher Bestandteil der Revision ist die Umsetzung des 2014 revidierten kantonalen Planungs- und Baurechts. Dabei werden die bisherige Ausnützungsziffer (AZ) durch die Überbauungsziffer (ÜZ) sowie die Geschossigkeit als Höhenmass durch die Gesamthöhe ersetzt. Die Revision basiert auf dem Räumlichen Entwicklungskonzept 2040 (REK), das Ergebnis einer sorgfältigen Planung unter Mitwirkung der Horwer Bevölkerung ist. Die mit der Revision umgesetzten Ziele des REK umfassen etwa die Sicherung von Freiräumen und die Förderung einer hohen Freiraumqualität sowie eine qualitativ hohe innere Siedlungsentwicklung. Ebenso Teil der Revision ist die Ausscheidung des Gewässerraums, um die natürlichen Funktionen der Gewässer zu erhalten und den Hochwasserschutz sicherzustellen.
Die Revision der Ortsplanung steht im Einklang mit dem übergeordneten Recht und ist recht- und zweckmässig, weshalb sie der Regierungsrat genehmigt. Die dagegen gerichteten Beschwerden weist der Regierungsrat ab. Von der Genehmigung noch ausgenommen sind eine Zonenfestlegung im Gebiet Underhasli sowie die Zone für öffentliche Zwecke und die Zone für Sport- und Freizeitanlagen im Bereich der Seebucht Horw. Da hier noch weitere Abklärungen erforderlich sind, wird der Regierungsrat darüber sowie über die dagegen gerichteten Beschwerden zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Entscheid befinden.
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Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027
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Am 29. Januar 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über das Entlastungspaket 2027 eröffnet. Obwohl die Kantonsregierungen Verständnis für die schwierige finanzpolitische Lage des Bundes haben, erachten sie viele der im Rahmen des Entlastungspakets 2027 geplanten Massnahmen als nicht akzeptabel. Die Kosten würden direkt oder indirekt auf eine andere Staatsebene oder in die Zukunft verschoben. Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat daher am 14. März 2025 eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone verabschiedet. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat an seiner Sitzung vom 8. April 2025 beschlossen, sich dieser gemeinsamen Stellungnahme der KdK anzuschliessen, um so gemeinsam mit der Gesamtheit der Kantone seine Haltung gegenüber dem Bund zu vertreten.
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