Zur Webansicht
Mitteilung
15. April 2025
 
 

Covid-19-Härtefallgelder: WAK stimmt dem Teilverzicht auf Rückforderungen zu

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt dem Dekret für einen teilweisen Verzicht auf Rückforderung von Covid-19-Härtefallgeldern aus bedingter Gewinnbeteiligung zu. Die sogenannte erste Tranche der Härtefallgelder soll bei der bedingten Gewinnbeteiligung nicht mehr berücksichtigt werden. Der Kanton Luzern verzichtet damit auf Rückforderungen von bis zu 7 Millionen Franken.

Die WAK hat unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP, Ebikon) die Botschaft B 47 «Teilverzicht auf Rückforderung von Covid-19-Härtefallgeldern aus bedingter Gewinnbeteiligung» beraten.

Mit einer für dringlich erklärten Motion (M246) hatte die WAK im September 2024 ein Dekret beantragt, wonach der Kanton Luzern auf die Rückforderung der ersten Tranche, also der vor dem 21. April 2021 ausgerichteten À-fonds-perdu-Beiträge, verzichten solle. Dasselbe gilt für Beiträge, die ab dem genannten Datum ausbezahlt wurden, wenn in den entsprechenden Verfügungen der Hinweis auf die bedingte Gewinnrückführung fehlte. Der Kantonsrat hat dem Anliegen in der September-Session 2024 zugestimmt.

Grossmehrheitliche Zustimmung in der Kommission
Die WAK stimmt dem von der Regierung vorgelegten Dekret mit grosser Mehrheit zu. Es ist aus Sicht einer Kommissionsmehrheit zudem erfreulich, dass der Bund mit dem Teilverzicht einverstanden ist und seinen Anteil von bis zu 16 Millionen Franken ebenfalls nicht zurückfordern wird.

Die Botschaft B 47 wird voraussichtlich an der Mai-Session behandelt. Der WAK ist es ein Anliegen, dass die Umsetzung des Entscheides nach Ablauf des politischen Prozesses zügig vorangetrieben wird.
 
 
Guido Müller
Präsident WAK
Telefon 079 340 69 08
guido.mueller@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
Staatskanzlei.lu.ch