|
|
lawa – Newsletter Landwirtschaft |
22. April 2025
Sehr geehrte Damen und Herren Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
|
|
Inhalt |
|
|
|
Betriebsdatenerhebung 2025 - Nacherhebung
|
Haben auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdatenerhebung Veränderungen bei den Bewirtschaftenden, Flächen oder BFF-Kulturen (inklusive Bäume) stattgefunden? Dann müssen Sie auf agate.ch die Nacherhebung vornehmen. Diese findet vom 15. April bis am 1. Mai 2025 statt. Wie Sie im Detail vorgehen, ist im angefügten Merkblatt beschrieben. Beachten Sie, dass das Freischalten auf agate.ch mit erneutem Abschluss nicht in jedem Fall erforderlich ist.
|
|
|
Mais vor Krähen schützen
|
Landwirtschaftliche Kulturen wie Mais wirken in der Keimphase äusserst anziehend auf Saat- und Rabenkrähen. Die cleveren Vögel erkennen sofort, dass die Keimlinge in regelmässigen Abständen entlang der Saatreihen zu finden sind und können so in kurzer Zeit für Schäden sorgen. Optische und akustische Abwehrmassnahmen vertreiben die Krähen. Die Massnahmen wirken in der Regel jedoch nur für einen beschränkten Zeitraum (erfahrungsgemäss maximal 2 bis 3 Wochen), da der Bluff von den Vögeln durchschaut wird. Diese Zeitspanne reicht jedoch oft aus, um die heikle Keimphase zu überbrücken. Ein gutes «Timing» der Abwehrmassnahmen ist wichtig.
|
|
|
Flächenabtausch melden
|
Der Abtausch von Flächen ist nur zwischen Betrieben zugelassen, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen. Haben Betriebe Flächen abgetauscht, sind diese Flächen im Agate nach der effektiven Bewirtschaftung im entsprechenden Jahr und nicht nach Eigentums- oder Pachtverhältnissen zu deklarieren. Änderungen können bei Bedarf im Rahmen der Nacherhebung deklariert werden.
|
|
|
Pilotprojekt Maiswurzelbohrer – Regelung für den Kanton Luzern
|
Im Kanton Luzern gelten im Anbau von Mais (Silo-, Körner-, Saat- oder Zuckermais) spezielle Anforderungen bezüglich der Bekämpfung des Quarantäneorganismus «Maiswurzelbohrer». Grund dafür ist das laufende Pilotprojekt, das weiterführende, epidemiologische Erkenntnisse liefert. Alle Informationen zu den Regelungen finden Sie im Merkblatt. Wichtig: Es darf maximal zwei Jahre hintereinander Mais angebaut werden, gefolgt von mindestens zwei Jahren ohne Mais. Wird nur ein Jahr Mais angebaut, genügt eine Anbaupause von einem Jahr. Bitte melden Sie den Anbau von Mais (inkl. Massnahmen) zeitnah über die Webseite agate.ch / Kantonale Datenerhebung LU, falls dies nicht bereits erfolgt ist.
|
|
|
Finanzielle Unterstützung für Herdenschutzmassnamen
|
Aufgrund der zunehmenden Präsenz von Einzelwölfen und Wolfsrudeln in der Schweiz stellen der Bund und die Kantone finanzielle Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung. Ziel ist es Nutztiere (wie Schafe und Ziegen) sowie Abkalbeweiden von Mutterkuhhaltungen vor Angriffen durch Wölfe zu schützen. Direktzahlungsberechtigte Betriebe erhalten somit die Möglichkeit, beim Kanton ein Gesuch zur Finanzierung von Herdenschutzmassnahmen einzureichen. Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet (inkl. Offerten oder Quittungen) einzureichen an: BBZN Schüpfheim, Chlosterbüel 28, 6170 Schüpfheim oder per Mail an dieter.vonmuralt@edulu.ch
|
|
|
Vogelgrippe: Kontrollgebiete aufgehoben
|
In der Schweiz sind seit einiger Zeit keine Fälle von Vogelgrippe mehr aufgetreten. Daher wurden die Kontrollgebiete per 1. April 2025 aufgehoben. Geflügelhaltende müssen weiterhin wachsam bleiben und Krankheitssymptome einem Tierarzt melden. Anzeichen sind zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser- und Futteraufnahme. Weiterhin gilt: Tot aufgefundene Wildvögel nicht berühren und Funde der Wildhut oder der Polizei melden.
|
|
|
Moderhinke
|
Am 31. März 2025 endete die Untersuchungsperiode des nationalen Moderhinke-Bekämpfungsprogramms. Schafhaltungen haben nun entweder den Status «frei» oder «gesperrt». Im Kanton Luzern wurden 1’059 von 1’062 Schafhaltungen getestet bzw. überprüft. 675 Betriebe waren Moderhinke-frei, während 236 positiv getestet wurden. Diese wurden gesperrt und müssen saniert werden. Die Erkrankungsrate liegt bei 22,22 Prozent. Auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) ist der Moderhinke-Status («frei», «gesperrt») einsehbar. Die aktualisierten Sömmerungsbestimmungen 2025 im Zusammenhang mit der der Moderhinke werden nächstens publiziert und an die involvierten Stellen versendet. Sie sind auch auf der kantonalen Webseite zur Moderhinke einsehbar.
|
|
|
Blauzungenkrankheit Übertragungsrisiko steigt wieder
|
Am 31. März 2025 endete die sogenannte vektorfreie Zeit – also der Zeitraum, in dem die Mücken (Gnitzen), die die Blauzungenkrankheit übertragen, nicht aktiv sind. Mit den steigenden Temperaturen erhöht sich die Aktivität der Virus übertragenden Mücken und damit auch das Risiko einer Infektion. Tierhalterinnen und Tierhalter sollen Verdachtsfälle umgehend dem Bestandestierarzt melden. Je nach Typ des BT-Virus werden im Jahr 2025 zwei verschiedene Bekämpfungsschienen verfolgt: Schadensminimierung oder Eindämmung. Bitte beachten Sie die Regelungen und Bedingungen für Entschädigungen. Den Link finden Sie unter diesem Beitrag.
Rückerstattung Anteil Impfkosten
Die geimpften Tiere müssen bis spätestens am 31. August 2025 auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) (AGATE-Account) erfasst werden. Die Rückvergütung erfolgt 2026 über die TVD-Abrechnungen. Die Rechnung für den Impfstoff ist aufzubewahren. Für häufige Fragen und Antworten steht auf der TVD ein FAQ zur Verfügung.
|
|
|
Maul- und Klauenseuche: Fälle in Ungarn und der Slowakei
|
Nach einem Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland meldete Ungarn Anfang März einen Ausbruch der MKS. Dieses Geschehen hat sich inzwischen auf das Nachbarland Slowakei ausgedehnt und bereitet grosse Sorge. Auch Österreich ist bereits von grenzüberschreitenden Schutzmassnahmen betroffen und erste Länder haben einen Importstopps für Fleisch und Milch verhängt. Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren und ist als reine Tierseuche nicht auf den Menschen übertragbar. Tierhalter sollen bei unklaren Bestandesproblemen mit MKS-ähnlicher Symptomatik umgehend ihren Tierarzt informieren.
|
|
|
Die nächsten Termine
|
Meldungen Ackerkulturen 1. Februar bis 1. Mai 2025
Meldungen Silo-/Körnermais 1. Februar bis 30. Juni 2025
Meldungen schonende Bodenbearbeitung 1. Februar bis 30. Juni 2025
|
|
|
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
|
|
|
|
|
|