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Kurzmitteilungen
22. April 2025
 
 

Beschaffungsrichtlinie stellt nachhaltige und klimafreundliche Beschaffungen der kantonalen Verwaltung sicher

Im Auftrag des Regierungsrats hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement die Allgemeine Beschaffungsrichtlinie vom 14. April 2025 erlassen, welche eine verbindliche Grundlage für nachhaltige und klimafreundliche Beschaffungen der kantonalen Verwaltung bildet. Kern der Beschaffungsrichtlinie sind die allgemein gültigen Grundsätze in Ziffer 4, die auf alle Beschaffungsvorgänge anzuwenden sind. Auch Vergabestellen ausserhalb der Kantonsverwaltung wie etwa Gemeinden, ausgelagerte Einheiten sowie die vom Kanton mehrheitlich finanzierten Organisationen sind eingeladen, sich bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in Bezug auf nachhaltige Beschaffungen an der Allgemeinen Richtlinie zu orientieren.

Anhang
Allgemeine Beschaffungsrichtlinie Kanton Luzern
 
 

Gewässerräume und Wildtierkorridore: Gemeinden und Bevölkerung besser einbeziehen

Raumplanerische Massnahmen wie die Festlegung von Gewässerräumen und Wildtierkorridoren sollen künftig besser begleitet werden. Dies forderte der Vorstoss M 1060 aus dem Kantonsrat. Der Kanton Luzern hat deshalb die Prozesse im Hinblick auf den Einbezug von Gemeinden, Betroffenen und Interessierten überprüft und Optimierungsmassnahmen in den Handlungsfeldern «Ortsplanungsprozess» und «Kommunikation» erarbeitet. Die Massnahmen sollen die Gemeinden künftig auch bei weiteren raumplanerischen Themen unterstützen.

Die Grundlagen für die Ausscheidung der Gewässerräume und Wildtierkorridore sind auf eidgenössischer Ebene geregelt, die Kantone sind mit der Umsetzung beauftragt. Die Luzerner Gemeinden sind dafür zuständig, die eigentümerverbindliche Festlegung im Rahmen der Ortsplanung vorzunehmen. Die raumplanerische Umsetzung ist in den Luzerner Gemeinden auf einem unterschiedlichen Stand. Die Ausscheidung der Gewässerräume ist bei einer grossen Mehrheit der Gemeinden bereits abgeschlossen oder weit fortgeschritten. Die Wildtierkorridore respektive deren sogenannten Freihaltezonen haben knapp die Hälfte der betroffenen Gemeinden rechtskräftig ausgeschieden.

Anhang
Massnahmenplan
 
 
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