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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
22. April 2025
 
 

Start Ordentliche Vernehmlassung Steuergesetzrevision 2027

Morgen startet die ordentliche Vernehmlassung zur Botschaft über die Steuergesetzrevision 2027. Notwendig wird die Anpassung des Steuergesetzes, da der Bund prüft, den Verteiler der Mehrerträge aus der OECD Mindestbesteuerung zulasten der Kantone anzupassen. Die Gesetzesrevision beinhaltet die Einführung eines Mehrstufentarifs bei der kantonalen Gewinnsteuer: Betroffen von diesem Mehrstufentarif wären im Kanton Luzern rund 15 Unternehmen mit einem Reingewinn von mehr als 50 Millionen Franken. Für alle Unternehmen mit einem Reingewinn von weniger als 50 Millionen Franken gibt es keine Änderungen (siehe Medienmitteilung vom 17. März 2025). Gleichzeitig plant der Luzerner Regierungsrat, die Beteiligung der Gemeinden neu zu regeln. Schliesslich wird die Revision dazu genutzt, zwingende Vorgaben des Bundesrechts ins kantonale Steuergesetz zu überführen. Die Vernehmlassung der Botschaft dauert vom 23. April bis 23. Juli 2025.
 
 

Kanton aktualisiert die Eignerstrategie der LUKB

Mit der Eignerstrategie konkretisiert der Kanton seine im Gesetz vorgesehene Funktion als Mehrheitsaktionär der Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) und formuliert darin seine Erwartungen gegenüber der LUKB. Im Rahmen des Beteiligungscontrollings überprüft und aktualisiert der Kanton diese Eignerstrategie im Rhythmus von vier Jahren.

In Bezug auf die LUKB setzt der Kanton die bisherige, bewährte Strategie aus dem Jahre 2021 für die kommenden vier Jahre fort. Den politischen Vorstössen entsprechend wurden die Vergütungsvorgaben für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung überprüft und wo notwendig angepasst. Ein besonderes Augenmerk legt der Kanton in der neuen Eignerstrategie auf die Risikopolitik, Eigenmittelausstattung und Liquidität der LUKB.

Durch die Veröffentlichung der Eignerstrategie fördert der Regierungsrat die Transparenz, schafft Sicherheit und Berechenbarkeit, sei es gegenüber dem Kantonsrat, der Luzerner Bevölkerung, dem Kapitalmarkt aber auch den Organen der Bank.
 
 
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