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Teilungültigkeit der Gesetzesinitiative «Gegen Fan-Gewalt» und Fristverlängerung für Gegenentwurf
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Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Gesetzesinitiative «Gegen Fan-Gewalt» für teilweise ungültig zu erklären, da einzelne Forderungen mit höherrangigem Recht in Konflikt stehen. Die gültig verbleibenden Elemente der Initiative erachtet der Regierungsrat als nicht zielführend. Er will daher einen Gegenentwurf ausarbeiten, der auf wirkungsvolle lokale Massnahmen setzt. Deshalb beantragt der Regierungsrat eine Fristverlängerung um ein Jahr.
Mitte April 2024 reichte ein Initiativkomitee der Mitte Kanton Luzern die kantonale Gesetzesinitiative «Gegen Fan-Gewalt» ein. Sie fordert eine Ergänzung des Luzerner Polizeigesetzes für Fussball- und Eishockeyspiele der höchsten Männerliga. Die Initiative adressiert insbesondere den Stadionzugang, Fanreisen und die Folgen von Sachbeschädigungen und Ausschreitungen.
Der Regierungsrat kommt aufgrund eines externen Gutachtens zum Schluss, dass drei Forderungen mit höherrangigem Recht in Konflikt stehen. Es handelt sich dabei um die Speicherung und Herausgabe von Besucherdaten an die Bewilligungsbehörde, die Einführung von personalisierten Tickets sowie die automatische Anordnung von Geisterspielen bei wiederholten Ausschreitungen. Die Initiative ist deshalb für teilungültig zu erklären. Der gültig verbleibende Initiativtext ergibt weiterhin ein sinnvolles Ganzes und entspricht dem ursprünglichen Anliegen.
Massgeschneiderter Gegenentwurf mit lokalen Massnahmen Die meisten der gültig verbleibenden Forderungen der Initiative sind Teil bestehender Regelungen, insbesondere des Hooligan-Konkordats und können bei Bedarf heute schon angewendet werden. Eine Verankerung im Gesetz bringt wenig nennenswerte Vorteile, sondern vermindert den Handlungsspielraum der Behörden und erhöht die Sicherheit kaum. Justiz- und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj hält fest: «Der Regierungsrat anerkennt die Problematik von Fan-Gewalt und Ausschreitungen rund um Fussballspiele – der vorliegende Lösungsvorschlag vermag aber nicht zu überzeugen.» Der Regierungsrat will deshalb einen Gegenentwurf entwickeln und beantragt dazu eine Verlängerung der Frist zur Unterbreitung eines Gegenentwurfes um ein Jahr. Dies erlaubt es, vertieft gesetzliche Regelungen zu prüfen, die lokal ansetzen und am bewährten «Luzerner Weg» anknüpfen, der auf Dialog, Prävention, polizeiliche Massnahmen und die Verantwortung des Clubs setzt. Die Verlängerung der Frist ermöglicht es zudem, die laufenden Bestrebungen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) zur Einführung von personalisierten Tickets besser zu berücksichtigen.
Anhang Botschaft B 48
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