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Newsletter Steuern Luzern
4 / 2025 Steuer+Praxis
22.04.2025
 
 

Steuererklärungen: Mahngebühren vermeiden

Die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung von Unselbständigerwerbenden ist Ende März abgelaufen. Wer mehr Zeit benötigt, kann auf der Website der Dienststelle Steuern mit wenigen Klicks eine Fristverlängerung beantragen.
 
 
Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail steuern@lu.ch
 
 
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