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Wegleitung für grosse Windenergieanlagen veröffentlicht
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Im Kanton Luzern sollen erneuerbare Energien stärker genutzt werden. Dafür hat sich das Luzerner Stimmvolk im Herbst 2024 ausgesprochen, in dem es die Änderung des Planungs- und Baugesetzes gutgeheissen hat. Mit der beschlossenen Gesetzesänderung gilt seit Anfang dieses Jahres das kantonale Plangenehmigungsverfahren (kPGV) für grosse Windenergieanlagen im Kanton Luzern (§§ 205a ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes). Dieses neue Verfahren hat zum Ziel, die Planungs- und Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Neu erteilt die kantonale Behörde abschliessend die Bewilligung für die Genehmigung des projektbezogenen Nutzungsplans, die Baubewilligung, den Entscheid über allfällige Einsprachen sowie weitere Entscheide, welche mit dem Projekt zusammenhängen. Ein Bewilligungsverfahren durch die Gemeinden entfällt. Die Einsprache- beziehungsweise Beschwerdemöglichkeiten bleiben bestehen.
Der Kanton Luzern hat für das neue Verfahren eine Wegleitung erarbeitet, welche den Verfahrensablauf sowie die Rollen der einzelnen Akteurinnen und Akteure aufzeigt. Die Wegleitung richtet sich in erster Linie an die Gesuchstellenden, das heisst an Anlageplanende, Bauherrschaften, Investorinnen und Investoren sowie Gemeinden, auf deren Gebiet Windenergieanlagen realisiert werden sollen. Zudem soll die Wegleitung für die Beteiligten Transparenz und Klarheit im Verfahren schaffen.
Anhang Wegleitung zum kantonalen Plangenehmigungsverfahren Informationen zum Plangenehmigungsverfahren gibt es auch auf baurecht.lu.ch.
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