|
|
lawa – Info an die Gemeinden |
24. April 2025
Liebe Leserin, lieber Leser Die Gemeinde ist für die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) eine wichtige Ansprechpartnerin. Unsere Anliegen betreffen verschiedene Gebiete, deshalb bitten wir Sie, diese Informationen an die jeweils zuständigen Personen weiterzuleiten. Danke für Ihr Engagement. |
|
|
Biodiversität im Siedlungsraum: Fördermittel werden weiterhin gesprochen
|
Wie bereits im Januar kommuniziert, wird das Förderprogramm Biodiversität im Siedlungsraum bis 2028 weitergeführt. Gerne weisen wir darauf hin, dass für das Jahr 2025 noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Nach wie vor können Gesuche für Situationsanalysen und Aufwertungen eingereicht werden. Bei Fragen oder für Unterstützung bei den ersten Schritten wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle: Hauptsach Natur, Lena Bühlmann, 078 301 05 53
|
|
|
Waldbrandgefahr: Sensibilisierung der Bevölkerung
|
Fast alle Waldbrände sind auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen. Deshalb ist es wichtig, die Bevölkerung auf heikle Situationen aufmerksam zu machen und zu verantwortungsbewusstem Handeln aufzufordern. Sie als Gemeinde erreichen die Bevölkerung über Ihre eigenen Kanäle gut. Wir bitten Sie deshalb zu gegebener Zeit mit folgenden Textbausteinen und Bilder die Bevölkerung zu informieren.
|
|
|
Perimeterfestlegung zur Neuorganisation der Vernetzungsprojekte
|
 |
 |
Per 1. Januar 2028 werden die bisherigen Vernetzungsprojekte und Projekte Landschaftsqualität zu «Projekten zur regionalen Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität» zusammengelegt. Bei den meisten Vernetzungsprojekten übernehmen die Gemeinden die Trägerschaft. Zur Klärung der Organisationsstruktur hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald letztes Jahr Workshops mit allen Trägerschaften durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde den Trägerschaften nahegelegt zu prüfen, ob im Hinblick auf die neuen Projekte die Perimeter vergrössert werden können, zum Beispiel durch Zusammenlegen mit angrenzenden Vernetzungsprojekten. Damit der Kanton die neuen Projekte termingerecht vorbereiten kann, benötigen wir die definitiven Perimeter der künftigen Projekte bis spätestens Ende 2025.
Wir bitten Sie daher, diese Prüfung und Klärung zeitnah anzugehen und uns danach mitzuteilen, wie Sie dazu entschieden haben. Falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich (ab 8. Mai 2025) bei Otto Barmettler, Fachbearbeiter Biodiversität und Vernetzungsprojekte, otto.Barmettler@lu.ch, 041 349 74 52
|
|
|
Online-Veranstaltung des BUWD für Gemeinden am 15. Mai 2025
|
Das Bau,-Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) des Kantons Luzern informiert die Gemeinden am 15. Mai 2025 am Vormittag über verschiedene Themen aus diesem Departement. Die Veranstaltung findet digital statt. Von Seiten der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) werden folgende Themen besprochen:
| – | Natur: Biodiversität im Siedlungsraum, Jahel Hämmerli, Fachbearbeiterin Biodiversitätsförderung Landschaftsberatung für Gemeinden, Heidi Vogler, Fachmitarbeiterin Landschaft und Wildhüterin |
| – | Jagd/Wald: Fachstrategie Wald-Wild, Christian Hüsler, Fachbereichsleiter Jagd und Wildhüter |
|
|
|
|
Förderung Waldreservate
|
Viele seltene Tier- und Pflanzenarten sind auf spezielle Lebensräume wie viel Alt- und Totholz oder Feuchtgebiete angewiesen. Diese fehlen im «normalen» Nutzwald oft. Um diese Arten zu schützen und zu fördern, braucht es Gebiete ohne forstwirtschaftliche Nutzung oder mit gezielten Massnahmen zu Gunsten des Naturschutzes. Dazu scheidet der Kanton Luzern Waldreservate aus. Aktuell sind sechs Prozent der Waldfläche des Kantons Luzern als Waldreservat geschützt. Das angestrebte Ziel ist zehn Prozent. Im Luzerner Privatwald ist es eine Herausforderung, dieses Ziel zu erreichen. Gibt es in Ihrer Gemeinde geeignete Waldflächen für ein Waldreservat oder besitzt die Gemeinde sogar selber Wald, der sich dafür eignen würde? Die zuständige Revierförsterin oder der Revierförster für Ihre Gemeinde unterstützt Sie gerne zu diesem Thema. Vielen Dank im Voraus für Ihre Abklärungsarbeiten.
|
|
|
Schleppschlauchpflicht landwirtschaftlicher Betriebe
|
Seit 2022 gilt im Kanton Luzern die Schleppschlauchpflicht, seit 2024 gilt diese Schweizweit. Betroffen sind Landwirtschaftsbetriebe, die mehr als drei Hektaren düngbare Fläche bewirtschaften und eine Hangneigung unter 18 Prozent haben. Diese Kriterien zeigen, dass nicht alle Flächen zwangsläufig der Schleppschlauchpflicht unterliegen. Der Einsatz des Breitverteilers ist somit nicht per se gesetzeswidrig. Diese Differenzierung kann bei der breiten Bevölkerung zu Unsicherheiten führen. Bei Anfragen der Bevölkerung an die Gemeinde zur Einhaltung der Schleppschlauchpflicht bitten wir Sie daher, an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) zu verweisen.
|
|
|
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
|
|
|
|
|
|