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lawa – Newsletter Landwirtschaft |
15. Mai 2025
Sehr geehrte Damen und Herren Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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Inhalt |
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Bewirtschafterwechsel – fehlende Unterlagen bis 15. Mai einreichen
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Bei zahlreichen Gesuchen zum Bewirtschafterwechsel 2025 wurden die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig eingereicht (Frist 15. Mai 2025). Wir verlängern die Frist bis spätestens 31. Mai 2025. Damit Direktzahlungen ausgerichtet werden können, müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Pachtverträge müssen unterschrieben und Kaufverträge verurkundet sein. Bei Ihrer Meldung des Bewirtschafterwechsels haben Sie angegeben, welche Unterlagen dem Gesuch bereits beigelegt wurden und welche Sie noch nachreichen. Diese Angaben haben wir Ihnen rückbestätigt. Sollten bis zum 31. Mai 2025 weiterhin Unterlagen fehlen, können diese bis spätestens 15. September 2025 nachgereicht werden – jedoch gegen eine Gebühr. In diesem Fall erfolgt keine Akontozahlung, sondern die gesamte Direktzahlung wird erst im Rahmen der Hauptzahlung ausgerichtet.
Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine weitere Erinnerung von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald.
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Veränderung Tierbestand im Beitragsjahr 2025
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Hat sich der Tierbestand im Beitragsjahr (1. Januar 2025 bis zum 1. Mai 2025) wesentlich verändert, ist dies der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) zu melden. Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn ein Bestand innerhalb einer Kategorie neu aufgenommen, aufgegeben oder sich um mehr als 50 Prozent verändert hat. Wichtig: Werden Änderungen nicht bis am 1. Juni 2025 gemeldet, kann dies Auswirkungen auf die Nährstoffbilanz und die Direktzahlungen haben. Melden Sie die Daten korrekt, um Kürzungen zu vermeiden.
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Nach Mutation der Maisfläche Fruchtfolge prüfen
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Es kommt immer wieder vor, dass die geplante Ackerkultur oder Anbaumethode aus der Datenerhebung im Februar nicht eingehalten werden kann. Massgebend für die Deklaration in LAWIS ist die Hauptkultur, welche am 1. Juni des Beitragsjahres angelegt ist. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald empfiehlt, die Angaben noch einmal zu prüfen. Änderungen der Maisflächen können bis am 30. Juni 2025 auf agate.ch / Kant. Datenerhebung LU angepasst werden. Bitte prüfen Sie nach erfolgter Mutation der Maisfläche die Erfüllung Ihrer Fruchtfolge in der Rubrik «Fruchtfolge Flächenanteil». Beachten Sie dabei den Hinweistext, dass in der Übersicht «Fruchtfolge» beim Mais das Anbauverfahren nicht berücksichtigt wird und nur der Maximalanteil mit Pflugeinsatz angezeigt wird.
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Save the Date – Fokustag «Wildtierkorridore»
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Wildtierkorridore sind für den Naturschutz essenziell, stehen jedoch oft in einem Zielkonflikt mit der landwirtschaftlichen Nutzung und dem Schutz vor Wildschäden. Tragfähige Lösungen erfordern eine sorgfältige Planung und die aktive Einbindung der Landwirtschaft. Am Fokustag «Wildtierkorridore» möchten wir informieren, den Austausch fördern und gemeinsam Handlungsansätze diskutieren. Freitag, 14. November 2024 – Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung BBZN Hohenrain
Der Anlass wird gemeinsam vom BBZN und der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) organisiert, mit Beiträgen und Unterstützung durch die Dienststellen rawi und lawa sowie dem BBZN Landwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie im angehängten Flyer. Details zum Programm und zur Anmeldung folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
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Schweine – Zugangsmeldungen mittels Tierverkehrsdatenbank TVD
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Einstallmeldungen von Schweinen müssen gemäss Art. 14 Abs. 2 Bst. b der Tierseuchenverordnung (TSV) innerhalb von drei Arbeitstagen auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst werden. Dies gilt auch dann, wenn die Meldepflicht an die Vermarktungsorganisationen mandatiert wurde oder durch Wechsel der Vermarktungsorganisation die Mandatserneuerung vergessen geht. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die Meldungen korrekt und fristgerecht erfolgen. Angesichts der angespannten Seuchenlage (z.B. Afrikanische Schweinepest, Maul- und Klauenseuche) ist es inakzeptabel, wenn diese wichtigen Daten unvollständig sind. Der Veterinärdienst Luzern und die Kontrollorganisationen werden diesem Punkt bei Kontrollen künftig besondere Aufmerksamkeit widmen. Leisten Sie mit korrekten Meldungen Ihren Beitrag, damit im Krankheitsfall rasch und effizient gehandelt und eine Seuchenausbreitung verhindert werden kann.
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Moderhinke-Bekämpfungsprogramm zeigt Wirkung
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Innerhalb der ersten Untersuchungsperiode des nationalen Moderhinke-Bekämpfungsprogramms wurden sämtliche Schafbetriebe im Kanton Luzern kontrolliert. Bei der ersten Beprobung wiesen 22 Prozent der untersuchten Betriebe Infektionsfälle auf. Dank gezielter Sanierungsmassnahmen konnten dieser Anteil bereits auf 11 Prozent gesenkt werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfolgt zusammen mit den kantonalen Veterinärdiensten und den betroffenen Akteuren das Ziel, den Anteil positiver Betriebe innerhalb von fünf Jahren auf unter ein Prozent zu senken.
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Blauzungenkrankheit – Rückerstattung Impfkostenanteil
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Seit Mitte April 2025 ist auf der Tierverkehrsdatenbank (TDV) die Funktion «Impfung» verfügbar. Dort können Landwirtinnen und Landwirte die geimpften Tiere erfassen. Die Meldung muss bis spätestens am 31. August 2025 erfolgen. Die Rückvergütung erfolgt im Jahr 2026 über die TVD-Abrechnungen. Die Rechnung für den Impfstoff muss aufbewahrt werden. Ein Dokument mit den häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) ist auf der TVD vorhanden.
Weitere Details finden Sie: • auf der TVD • im Newsletter «Nutztiere» des BLV • BLV - Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT)
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Maul- und Klauenseuche: Fälle in Ungarn und der Slowakei
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Deutschland hat nach einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) Anfang 2025 den Status «frei ohne Impfung» zurückerhalten. In Ungarn und der Slowakei ist die MKS jedoch weiterhin aktiv. Auch Österreich ist von grenzüberschreitenden Schutzmassnahmen und Importstopps für Milch und Fleisch betroffen. Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren und ist als reine Tierseuche nicht auf den Menschen übertragbar. Tierhaltende sind aufgefordert bei unklaren Bestandesproblemen mit MKS-ähnlicher Symptomatik umgehend Ihren Tierarzt informieren.
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Virale hämorrhagische Krankheit der Kaninchen
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Mitte April wurden im Kanton Luzern zwei Fälle der viralen hämorrhagischen Krankheit (VHK) bekannt. Die VHK ist eine akute, hochansteckende Viruserkrankung bei Wild- und Hauskaninchen, die meist tödlich verläuft. Die Verbreitung erfolgt durch direkten Kontakt (zum Beispiel an Ausstellungen) oder indirekt durch kontaminiertes Futter, Einstreu, Haare usw. Eine Impfung ist in der Schweiz zugelassen und wird in verseuchten Gebieten sowie für Ausstellungstiere empfohlen. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
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Die nächsten Termine
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Meldungen Silo-/Körnermais 1. Februar bis 30. Juni 2025
Meldungen schonende Bodenbearbeitung 1. Februar bis 30. Juni 2025
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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