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Sonderschulklassen an Regelschulen: Schulversuch läuft aus
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Der Bedarf an Schulplätzen für Kinder mit ausgewiesenem Sonderschulbedarf im Bereich Verhalten steigt stetig an. Um mehr Schulplätze bereitzustellen, bewilligte der Regierungsrat von 2023 bis 2026 einen Schulversuch mit vier Sonderschulklassen an den Regelschulen der Stadt Luzern und der Gemeinde Schötz. Eine Zwischenevaluation der Pädagogischen Hochschule Luzern zeigt nun, dass die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht werden. Der Schulversuch wird deshalb nach Ablauf der drei Jahre nicht weitergeführt.
Im dreijährigen Schulversuch für den Bereich Verhalten und sozial-emotionale Entwicklung wird erprobt, ob Sonderschulklassen an Regelschulen für Lernende mit ausgewiesenem Sonderschulbedarf eine pädagogisch und organisatorisch überzeugende Ergänzung zu den bisherigen privaten Sonderschulen darstellen. Zudem interessiert die Frage, ob sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten mit der Regelschule realisiert werden können, welche Übertritte in die integrative Sonderschulung oder eine Rückkehr in die Regelschule erleichtern oder gar beschleunigen.
Ziele werden kaum erreicht Eine Zwischenevaluation der Pädagogischen Hochschule Luzern zeigt, dass die im Konzept definierten Ziele nicht oder nur ansatzweise erreicht werden. Kooperationen zwischen Sonder- und Regelschulklassen finden nur vereinzelt und zeitlich begrenzt statt. Zudem besteht gemäss Evaluationsbericht die Gefahr, dass tradierte Muster von Regelklasse und Sonderschulklasse etabliert werden. Der Bericht hält jedoch auch fest, dass sich die Lehrpersonen an allen vier Sonderklassen trotz teils massiven Belastungssituationen mit Engagement in die Förderung der jeweiligen Lernenden eingeben und ein positives Grundklima schaffen, in welchem sich die Lernenden wohlfühlen.
Die Institutionalisierung von Sonderschulklassen an Regelschulen scheint aktuell nicht möglich. «Denn auch andere Gemeinden zeigen kein Interesse an dieser Beschulungsform für separative Sonderschulung», stellt Martina Krieg, Leiterin der Dienststelle Volksschulbildung, fest. Der Schulversuch wird deshalb nach Ablauf der dreijährigen Frist beendet. Der frühzeitig getroffene Entscheid gibt Schulleitungen und Kanton die notwendige Zeit für die Suche nach Anschlussmöglichkeiten für Lehrpersonen und Lernende auf das Schuljahr 2026/27 hin. Den 24 Lernenden entsteht aus diesem Schulversuch kein Nachteil im Schulalltag. Die Dienststelle Volksschulbildung begleitet den Prozess im Übergang.
Die Pädagogische Hochschule Luzern erstellt einen Abschlussbericht und dokumentiert darin die Erkenntnisse des Schulversuchs. Diese dienen als Grundlage für allfällige weitere Schulversuche.
Strategiereferenz Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich - Gesellschaftlicher Wandel gemäss Kantonsstrategie
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