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Mitteilung
30. Juni 2025
 
 

Amtsgeheimnisverletzung – Anzeige gegen Unbekannt

Vor zwei Wochen wurden in einem Medienbericht des Magazins «Republik» zur Einführung von Microsoft 365 beim Kanton Luzern Dokumente veröffentlicht, welche dem Amtsgeheimnis unterliegen. Der Regierungsrat toleriert die unbefugte Herausgabe von amtlichen Dokumenten nicht und erstattet daher bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde eine Anzeige gegen Unbekannt.

Das Magazin «Republik» hatte am 16. Juni 2025 einen Artikel «Es knallt in den Kantonen» publiziert. Darin ging es im Wesentlichen um die Einführung von Microsoft 365 beim Kanton Luzern. Im veröffentlichten Artikel wurden drei Dokumente zitiert und in ihrer Gesamtheit öffentlich zugänglich gemacht, die dem Amtsgeheimnis unterliegen. Es handelt sich um den Regierungsratsbeschluss zur Einführung von Microsoft 365, eine Stellungnahme des vormaligen Kantonalen Datenschutzbeauftragten an die Dienststelle Informatik sowie eine Stellungnahme des Kantonsgerichtes an den Regierungsrat. Alle Dokumente stammen aus dem Jahr 2024.

Der Regierungsrat toleriert die unbefugte Herausgabe von amtlichen Dokumenten an Externe nicht. Er muss davon ausgehen, dass diese Dokumente im Vorfeld der Berichterstattung von einer unbekannten Person dem Magazin «Republik» zugespielt wurden. Der Regierungsrat hat daher aufgrund der vermuteten Amtsgeheimnisverletzung das Finanzdepartement ermächtigt, Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Für das mögliche Strafverfahren werden Personen der kantonalen Verwaltung vorsorglich vom Amtsgeheimnis entbunden.

Amtsgeheimnisverletzungen können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Sie haben ausserdem personalrechtliche Konsequenzen. Haben Mitarbeitende des Kantons die Befürchtung, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, können sie sich an die unabhängige Anlaufstelle für Verwaltungsangelegenheiten wenden oder Strafanzeige erstatten. Im Personalgesetz (SRL 51) ist ausdrücklich verankert, dass Mitarbeitende in diesem Fall keine negativen Konsequenzen zu gewärtigen haben.

Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass die Einführung von Microsoft 365 der Verwaltung eine moderne, kollaborative Arbeitsweise ermöglicht und dass der Kanton Luzern Microsoft 365 rechtskonform verwenden wird. Wie jede IT-Anwendung birgt aber auch Microsoft 365 gewisse Restrisiken. Diese wurden minimiert und können nach Ansicht des Regierungsrates kontrolliert werden. Der Regierungsrat stellt daher die Einführung von Microsoft 365 nicht in Frage und legt weiterhin auf die sorgfältige Umsetzung wert.
 
 
Regierungspräsident Reto Wyss
Vorsteher des Finanzdepartements
(erreichbar Montag, 30. Juni 2025 von 11.00-11.30 Uhr)
Koordination Interviewanfragen: Sämi Deubelbeiss, Telefon 041 228 77 56
 
 
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