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Aufhebung Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler: Verordnung wird angepasst
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Am 8. September 2025 hat der Kantonsrat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung beschlossen. Damit hat er die Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler aufgehoben. Darauf wurden Prämienzahlende erfasst, die ihre Krankenkassenprämien trotz Betreibung nicht bezahlt hatten. Die Referendumsfrist zum Einführungsgesetz ist am 12. November 2025 unbenutzt abgelaufen. Die Gesetzesänderung zieht auch eine Anpassung der zugehörigen Verordnung nach sich. Diese regelt unter anderem die näheren Voraussetzungen, wie die Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler gehandhabt werden soll – so etwa die Zugriffsberechtigung, die Einsichtnahme in die Liste sowie die Sicherstellung von Notfallbehandlungen im Falle eines Leistungsaufschubs. Mit der Änderung des Einführungsgesetzes und der Aufhebung der Liste sind auch die entsprechenden Verordnungsbestimmungen hinfällig und entsprechend aufzuheben. Zudem wurde die Verordnungsänderung genutzt, um eine aktuelle Regelungslücke im Krankenversicherungsrecht (KVG) zu schliessen.
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