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Mitteilung
11. Dezember 2025
 
 

Asyl- und Flüchtlingsbereich: Kanton Luzern geht von Notlage zu besonderer Lage über

Der Luzerner Regierungsrat hat die «Erstunterbringungsstrategie Asyl 2025+» verabschiedet. Damit verfügt der Kanton Luzern nun über die entsprechenden Grundlagen, um Schwankungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich besser zu begegnen. Künftig wird zwischen drei Lagen unterschieden: normale Lage, besondere Lage und Notlage. In Anwendung dieser definierten Lagen hat der Regierungsrat beschlossen, per 31. Dezember 2025 die Notlage bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zu beenden und in die besondere Lage überzugehen. Angesichts der aktuellen Situation und der Prognosen für das Jahr 2026 ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Unterbringungskapazitäten im Kanton Luzern vorerst ausreichen. Dennoch gilt aufgrund der Volatilität bis auf Weiteres die besondere Lage.

Aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung von asyl- und schutzsuchenden Personen musste der Regierungsrat am 5. März 2024 die Notlage im Sinne des Bevölkerungsschutzgesetzes ausrufen. Eine Zuweisung dieser Personen an die Gemeinden wurde dabei nicht vorgenommen (siehe Medienmitteilung vom 11. März 2024).

Lage hat sich leicht entspannt und ist auf hohem Niveau stabil
Infolge der seit Anfang 2025 leicht rückläufigen Migrationsbewegungen nach Europa und der damit verbundenen geringeren Anzahl an Asyl- und Schutzgesuchen hat sich die Lage im Kanton Luzern mittlerweile leicht entspannt. Während die zuständige Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) Anfang 2025 einen Bestand von rund 6'200 Personen zählte, für den sie bezüglich Unterbringung und Betreuung verantwortlich ist, beträgt dieser aktuell noch rund 5'800 Personen. Gemäss den Prognosen des Bundes dürfte sich die leicht tiefere Migration auf diesem Niveau stabilisieren. Von einer signifikanten Abnahme ist jedoch nicht auszugehen.

Kanton sichert mit «Erstunterbringungsstrategie Asyl 2025+» die Schwankungstauglichkeit
Aktuell verfügt der Kanton Luzern über rund 4'400 Unterbringungsplätze in Kollektivunterkünften und Kantonswohnungen. Davon sind momentan rund 400 Plätze frei. Ausgehend von der prognostizierten Stabilisierung der Situation im Jahr 2026 verfügt die DAF bis Mitte des kommenden Jahres somit über genügend Unterbringungskapazitäten.

Aufgrund von geopolitischen Veränderungen bleibt die Migrationslage volatil, sodass die Anzahl Asyl- und Schutzgesuche und folglich der Bedarf an Unterbringungsplätzen weiterhin stark schwanken dürften. Um diese Schwankungen zukünftig besser aufzufangen, verabschiedete die Luzerner Regierung die durch das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) und involvierte Dienststellen erarbeitete «Erstunterbringungsstrategie Asyl 2025+». Gemäss dieser Strategie wird künftig zwischen drei Lagen unterschieden: der normalen Lage, der besonderen Lage und der Notlage. Diese stützt sich auf die Planung des Bundes, welcher in der normalen Lage mit seinen Kapazitäten grundsätzlich Schwankungen im Bereich von 15'000 bis 29'000 Asylgesuchen pro Jahr auffangen kann (siehe Faktenblatt zur Neustrukturierung Asyl «Schwankungstauglichkeit und Notfallplanung»). Um einer entsprechenden maximalen Anzahl von Neuzuweisungen des Bundes jederzeit begegnen zu können, stellt der Kanton Luzern sicher, dass ab sofort stets 750 Plätze in Kollektivunterkünften zur Verfügung stehen. Sobald sich abzeichnet, dass diese Plätze nicht mehr ausreichen, kann der Kanton zur Überbrückung von Unterbringungsengpässen auf fünf reservierte geschützte Sanitätsstellen zurückgreifen. Gleichzeitig beschafft der Kanton weitere Unterkünfte gemäss Bedarf. Grundsätzlich sollten so zukünftig die Ausrufung einer Notlage durch den Luzerner Regierungsrat und allfällige einschneidende Massnahmen für die Gemeinden möglichst vermieden werden. Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor: «Die Erstunterbringungsstrategie Asyl 2025+ stärkt die Handlungsfähigkeit aller Beteiligten und verbessert den Umgang mit Schwankungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Dadurch sollen Engpässe bei der Erstunterbringung möglichst lange vermieden werden.» Die Strategie geht nun in die Umsetzung.

Regierung hebt Notlage per Ende 2025 auf
Aufgrund der leicht entspannten Lage, der Prognose des Bundes sowie der verfügbaren Unterbringungskapazitäten hat die Luzerner Regierung beschlossen, die Notlage bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich per 31. Dezember 2025 aufzuheben und in die besondere Lage überzugehen.

Notlage ermöglichte koordiniertes und rasches Handeln
Die Ausrufung der Notlage ermöglichte es dem Kanton Luzern, angemessen und rasch auf die in den letzten Jahren herrschende anspruchsvolle Situation zu reagieren und die nötigen Ressourcen bereitzustellen, unter anderem die dringend benötigten Unterbringungsstrukturen. Vor diesem Hintergrund hat der Kanton eine Task Force einberufen, die aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener involvierten Dienststellen des Kantons zusammengesetzt war. Die Task Force koordinierte und bewältigte die Aktivitäten in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und wurde inzwischen aufgelöst. Der Einsatz des kantonalen Führungsstabs (KFS) war nicht notwendig. Regierungspräsidentin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern: «Ich danke allen Mitarbeitenden der involvierten Dienststellen herzlich für das ausserordentliche Engagement während der Notlage. Ein grosser Dank gebührt auch den Gemeinden - für die grosse Solidarität und die konstruktive Zusammenarbeit in dieser anspruchsvollen Zeit.»

Kanton muss weiterhin Zweitunterbringungsplätze schaffen
Der Kanton Luzern ist für die Zweitunterbringung von Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich in individuellen Unterkünften zuständig und mietet deshalb zahlreiche Wohnungen. Die Mietverhältnisse der angemieteten Wohnungen sind oft befristet. Daher ist der Kanton auch künftig darauf angewiesen, neue Zweitunterbringungsplätze zu schaffen. Dies bleibt aufgrund der Knappheit an verfügbarem Wohnraum auf dem Immobilienmarkt eine grosse Herausforderung.

Kollektivunterkunft in Meggen seit Ende November geschlossen
Ende November 2025 lief der Mietvertrag für die temporäre Wohncontainersiedlung am Standort Gottlieben in der Gemeinde Meggen aus, analog zur befristeten Baubewilligung. Die Kollektivunterkunft bot Platz für insgesamt 96 Personen. Diese wurden bereits in andere Unterkünfte umquartiert. Der Kanton Luzern dankt der Gemeinde Meggen sowie ihrer Bevölkerung herzlich für die Unterstützung und die sehr gute Zusammenarbeit.
 
 
Regierungspräsidentin Michaela Tschuor
Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements
Telefon 041 228 87 73
(erreichbar am Donnerstag, 11. Dezember 2025 von 12.15 bis 12.45 Uhr)
 
 
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