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Mitteilung
23. Dezember 2025
 
 

ÖV statt Auto: Mobilitätsgutscheine für Angestellte des Kantons

Die Angestellten des Kantons sollen ab Herbst 2026 einen jährlichen Mobilitätsgutschein erhalten, wenn sie ihren Arbeitsweg überwiegend mit dem ÖV, zu Fuss oder mit dem Velo bewältigen. Die Luzerner Regierung rechnet mit jährlichen Kosten von maximal 2 Millionen Franken für die Mobilitätsgutscheine.

Mit den Mobilitätsgutscheinen will der Kanton Luzern die Ziele seiner Mobilitätsstrategie weiterverfolgen und seine Vorbildfunktion beim Thema Mobilität wahrnehmen. Damit knüpft diese Massnahme an die im Jahr 2019 verabschiedete Strategie Mobilitätsmanagement an. Gleichzeitig sind sie Teil der Umsetzung der Kantonsstrategie 2023–2027, die Nachhaltigkeit und Lebensqualität als zentrale Leitlinien verankert.

Die Höhe des Mobilitätsgutscheins soll sich am Arbeitspensum orientieren: Mitarbeitende mit einem Pensum zwischen 20 und 49,9 Prozent sollen jährlich 150 Franken erhalten, ab einem Pensum von 50 Prozent sind 300 Franken pro Jahr vorgesehen. Bezugsberechtigt sind Mitarbeitende, welche ihren Arbeitsweg überwiegend mit dem ÖV, zu Fuss oder mit dem Velo bewältigen.

Kantonsrat muss über Sonderkredit entscheiden
Da die Mobilitätsgutscheine auf eine unbefristete Zeitdauer eingeführt werden sollen, braucht es für die Bewilligung der Ausgabe einen Sonderkredit von 18,25 Millionen Franken. Der Kantonsrat entscheidet voraussichtlich in der März-Session 2026 über die Vorlage.

Anhang
Botschaft B 72 zu den Mobilitätsgutscheinen
 
 
Sämi Deubelbeiss
Leiter Kommunikation
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Telefon 041 228 77 56
saemi.deubelbeiss@lu.ch
 
 
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