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Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
23. Dezember 2025
 
 

Kanton Luzern tritt der interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich bei

Die interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich regelt, dass befugte Fachpersonen die Einhaltung von Energievorschriften bei Bauten kontrollieren dürfen. Im Rahmen dieser Kontrolle wird geprüft, ob ein Projekt den massgebenden Bestimmungen entspricht und nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden ist. Der Regierungsrat hat nun dem Beitritt der interkantonalen Vereinbarung zugestimmt. Ziel des Beitritts ist es, den rechtsgleichen und effizienten Vollzug des Energierechts im Kanton Luzern sicherzustellen und die Gemeinden gleichzeitig von fachlich anspruchsvollen sowie ressourcenintensiven Kontrollaufgaben zu entlasten. Der Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung bildet dabei den zentralen Schritt, um diese Zielsetzung zu erreichen. Mit dem Anschluss an dieses etablierte System, das bereits in mehreren Kantonen erfolgreich eingesetzt wird, kann der Kanton Luzern auf bestehende Strukturen, erprobte Prozesse und fachliche Expertise zurückgreifen und damit eine professionelle, unabhängige und einheitliche Durchführung der energierechtlichen Kontrollen gewährleisten. Die Verantwortung der Gemeinden bleibt dabei gewahrt, während die operative Ausführung effizienter und fachlich robuster gestaltet wird.
 
 
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