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Mitteilung
17. Dezember 2025
 
 

Kommission unterstützt Massnahmenpaket zur Standortförderung

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrates stimmt der Gesetzesänderung zur Weiterentwicklung der Standortförderung mit zwei kleinen Anpassungen grossmehrheitlich zu. Mit der OECD-Mindeststeuer verschlechtert sich die steuerliche Standortattraktivität des Kantons. Aus Sicht der WAK dienen die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit grosser Unternehmen und der Lebensqualität der Bevölkerung.

Die WAK hat unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP, Ebikon) die Botschaft B 65 (Weiterentwicklung Standortförderung) vorberaten. Gegenstand der Beratung ist die Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik.

Insbesondere durch die OECD-Mindestbesteuerung verschlechtert sich die Standortattraktivität für grosse internationale Unternehmen im Kanton Luzern erheblich. Um die drohenden Standortnachteile zu kompensieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zugleich die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern, schlägt die Luzerner Regierung ein breites Paket zur Weiterentwicklung der Standortförderung vor.

Massnahmenpaket wird mit geringen Änderungen gestützt
Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf und unterstützt die nach Auffassung einer grossen Mehrheit ausgewogene Vorlage. Aus ihrer Sicht stimmt die Stossrichtung, insbesondere auch, weil alle davon profitieren: Unternehmen durch bessere Rahmenbedingungen, die Luzerner Bevölkerung durch höhere staatliche Leistungen und eine Reduktion der Steuerbelastung. Zwei Anträge finden Unterstützung in der WAK. Aus Sicht einer grossen Mehrheit der Kommission soll der Kanton aufgrund seines gesetzlichen Auftrages weiterhin Massnahmen zur Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vom administrativen Aufwand treffen. Damit wird die stetig wachsende Bürokratie eingedämmt. Auf einstimmige Zustimmung stösst ein Antrag, wonach der Regierungsrat jährlich nicht lediglich summarisch über die ausgerichteten Förderbeiträge des Luzerner Innovationsbeitrages Bericht erstattet, sondern auch über die Anzahl der eingegangen, gesprochenen und abgelehnten Gesuche.

Nach Auffassung einer Kommissionsminderheit werden die grossen Konzerne durch die vorgesehenen Massnahmen zu stark bevorzugt. Stattdessen möchte sie weitergehende Massnahmen fördern, die der gesamten Bevölkerung zugutekommen, um den Mittelstand zu stärken, bezahlbaren Wohnraum zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzubringen und um wichtige Schritte beim Klimaschutz zu machen.

Die Botschaft B 65 wird an der Januar-Session 2026 im Kantonsrat beraten.
 
 
Guido Müller
Präsident WAK
Telefon 079 340 69 08
guido.mueller@lu.ch
 
 
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