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lawa – Newsletter Landwirtschaft
5. Januar 2026

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über die Veränderungen, welche im Zusammenhang mit der Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel auf Sie zukommen.
 
 

Erforderliche Schritte zur digitalen Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel ab 2026

Aufgrund der parlamentarischen Initiative zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pestiziden passt der Bund die Vorgaben für die sachgerechte Anwendung sowie den Ausbildungsstandard für Anwenderinnen und Anwender von Pestiziden an. Ziel dieser Anpassungen ist es, den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln weiter zu stärken und Risiken für Mensch und Umwelt zu verringern.
Am 1. Januar 2026 trat die neue Verordnung in Kraft. Das bedeutet:
 Die Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe PSM) wird digital geführt und ist befristet gültig.
 Die Gültigkeit wird durch den Besuch von Weiterbildungskursen verlängert.
 Die FaBe PSM wird nach Anwendungsbereich unterteilt.
Im Bereich der Landwirtschaft sind dies:
• FaBe L (Landwirtschaft): Berechtigt zur Anwendung von allen PSM.
• FaBe SB (Spezielle Bereiche): Berechtigt ausschliesslich zu Einzelstockbehandlungen mit Herbiziden mittels Rückenspritze sowie zur Anwendung von Nagergift und Schneckenkörnern für den Profibereich.
 Ab 2027 können keine Pflanzenschutzmittel mehr gekauft werden, wenn keine gültige FaBe PSM vorliegt – dies betrifft auch Produkte wie z. B. Myco-Sin, Kupfer oder Schneckenkörner für den Profibereich.
Übergangsjahr 2026
Im Übergangsjahr 2026 dürfen Pflanzenschutzmittel weiterhin wie bisher gekauft und angewendet werden. Dennoch sollten Sie sich frühzeitig informieren, damit Sie 2027 Pflanzenschutzmittel beziehen können. Zur Orientierung, welche Optionen und Schritte für Sie anstehen, finden Sie hier eine Entscheidungshilfe.
Umtausch bestehender Bewilligungen bis am 30. Juni 2026
Bis zum 30. Juni 2026 können bestehende Bewilligungen gegen die neue digitale FaBe PSM hier umgetauscht werden. Auch Ausbildungsabschlüsse, welche bisher als Fachbewilligung anerkannt wurden, können in diesem Zeitraum umgetauscht werden. Wichtig: Wer die Frist vom 30. Juni 2026 verpasst, verliert seine Fachbewilligung PSM und muss eine Prüfung ablegen, um eine neue zu erwerben.

Beantragen Sie die digitale FaBe PSM möglichst zeitnah, damit Sie noch Handlungsmöglichkeiten haben, falls Sie die Anforderungen doch nicht erfüllen sollten. Entsprechend bieten wir im ersten Halbjahr einen Kurs nach «alten Rahmenbedingungen» an, um die FaBe PSM zu erlangen. Im zweiten Halbjahr wird der Kurs an das neue Lehrmittel angepasst und dadurch umfangreicher gestaltet, was ihn zeitintensiver sowie teurer macht. Tragen Sie sich hier ein, um direkt über die Kurse informiert zu werden.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Shakira Fataar
Fachperson Pflanzenschutz, BBZN Hohenrain
jeweils von Montag bis Mittwoch erreichbar
041 228 30 38
079 655 56 31
shakira.fataar@sluz.ch
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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