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Phosphorprojekt wird in Phase IV überführt
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Landwirtschaftsbetriebe im Zuströmbereich des Baldegger- und Sempachersees sowie des Luzerner Teils des Hallwilersees müssen gemäss der geltenden Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft Anforderungen erfüllen, welche die langfristige Sanierung der Seen unterstützen. So wird beispielsweise das Ausbringen von Gülle und anderen Düngern eingeschränkt. Mit dem freiwilligen Phosphorprojekt werden die Landwirtschaftsbetriebe für die erbrachten Leistungen von Bund und Kanton entschädigt. Im Jahr 2025 nahmen rund 80 % der 604 von der Verordnung betroffenen direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe am Phosphorprojekt teil, sie wurden mit insgesamt rund 2.5 Mio. Franken entschädigt. Ab dem 1. Januar 2026 startet die Phase IV des Phosphorprojekts. Es handelt sich dabei um eine Fortführung der Phase III. Mit den see-externen Massnahmen, welche im Rahmen des Phosphorprojektes und gemäss den Anforderungen der kantonalen Phosphorverordnung umgesetzt werden, leistet die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag für die langfristige Sanierung der Mittellandseen.
Anhang Weitere Informationen zum Phosphorprojekt
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