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Förderprogramm Energie: 1700 Projekte wurden 2025 unterstützt
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Die eigenen vier Wände gut dämmen und die Heizung optimieren: Das Förderprogramm Energie hat sich in den vergangenen Jahren etabliert. 1700 Projekte im Umfang von 20 Millionen Franken konnten aus dem Förderprogramm Energie 2025 unterstützt werden. Weiter konnten 185 Projekte für den Einbau der Basisinfrastruktur für Elektromobilität in Mehrparteiengebäuden unterstützt werden. Dieses Jahr sind insgesamt 22,3 Millionen Franken als Förderbudget verfügbar. Neue Gesuche können ab dem 12. Januar 2026 auf der Gesuchsplattform eingegeben werden.
Das Förderprogramm Energie hat zum Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und erneuerbare Energien in den eigenen vier Wänden vermehrt einzusetzen. Die Massnahmen aus dem Förderprogramm Energie unterstützten 2025 insgesamt 1700 Projekte im Umfang von rund 20 Millionen Franken. Das Förderbudget wurde somit fast ganz ausgeschöpft.
Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, betont die Vorteile des Programms: «Das Förderprogramm Energie ist ein wichtiges Werkzeug, um die Energieeffizienz zu steigern. Das stärkt die Versorgungssicherheit und senkt den CO₂-Ausstoss bei Gebäuden. Es trägt zum Klimaschutz und zu mehr regionaler Wertschöpfung bei, schafft Arbeitsplätze und unterstützt, dass wir das kantonale Klimaziel ‹Netto null 2050› erreichen.»
Auch 2026 investiert der Kanton Luzern wiederum 6 Millionen Franken kantonseigene Mittel in Massnahmen aus dem Gebäude- und Impulsprogramm des Bundes. Mit dem vom Bund und Kanton finanzierten Förderprogramm Energie stehen im Jahr 2026 voraussichtlich insgesamt rund 22,3 Millionen Franken zur Verfügung.
«Ladeinfrastruktur für E-Mobilität» zeigt Wirkung und wird weitergeführt Neben den Massnahmen aus dem Gebäude- und Impulsprogramm des Bundes unterstützt der Kanton den Einbau von Basisinfrastruktur für Elektromobilität in Mehrparteiengebäuden als kantonsspezifische Massnahme. 2025 wurden insgesamt eine Million Franken ausbezahlt und damit 185 Projekte unterstützt. Mit dem Postulat P 300 von Daniel Piazza und Mitunterzeichnende wurde der Regierungsrat gebeten, die Wirkung dieser Fördermassnahme zu evaluieren. Die externe Evaluation wurde 2025 durchgeführt. Sie kam zum Schluss, dass die Fördermassnahme ihre Funktion als Anschubfinanzierung erfüllt, mittel- bis langfristig einen wichtigen Beitrag zum Netto-null-Ziel leistet und durch eine wirksame Ausgestaltung Mitnahmeeffekte weitestgehend minimiert. Die Evaluation empfiehlt, die Fördermassnahme leicht angepasst weiterzuführen.
Die Neuerungen für das Jahr 2026 sind deshalb angepasste, gestaffelte Fördersätze. Zudem wird der maximale Förderbeitrag pro Gesuch von 10'000 Franken auf 20'000 Franken erhöht. Weiter wird ein neuer Fördergegenstand eingeführt: Das netzdienliche Laden wird durch «Bidirektionale Ladestationen mit DC-Strom» neu gefördert. Der Förderbeitrag pro bidirektionale Ladestation beträgt 2000 Franken. Regierungsrat Fabian Peter resümiert: «Bidirektionale DC-Ladestationen machen Elektroautos zu mobilen Stromspeichern und ermöglichen eine netzdienliche Nutzung für mehr Netzstabilität, Versorgungssicherheit und die Integration erneuerbarer Energien.» Für das Jahr 2026 stellt der Kanton Fördermittel im Umfang von rund 1,5 Millionen Franken für die Basisinfrastruktur und die bidirektionalen Ladestationen zur Verfügung.
Entlastungspaket des Bundes und Empfehlungen der kantonalen Energiedirektoren-Konferenz Aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Bundes hat der Bundesrat ein finanzielles Entlastungspaket (EP27) erarbeitet, welches den Bundeshaushalt ab 2027 entlasten soll (Botschaft des Bundesrates vom 19. September 2025). Mit dem EP27 hat der Bundesrat auch Priorisierungen von Subventionen im Klimabereich empfohlen: Er schlägt in der Botschaft konkret vor, die Fördermittel für Sanierungsmassnahmen im Gebäudebereich um mehr als die Hälfte zu kürzen. Das Gebäudeprogramm soll gestrichen werden, gleichzeitig soll jedoch ein neues gemeinsames Förderprogramm entstehen.
Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) lehnt einen solch massiven Abbau entschieden ab, wie es in der Medienmitteilung vom 19. September 2025 heisst. Das Gebäudeprogramm trägt seit 2010 durch die Unterstützung energetischer Sanierungen, die Reduktion der CO2-Emissionen und den vermehrten Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme wesentlich zum Erfolg der Luzerner Energie- und Klimapolitik bei. Regierungsrat Fabian Peter betont deshalb: «Wenn der Bund die Fördermittel massiv reduziert, würde dies unweigerlich zu einer tieferen Sanierungsrate und zu einem Rückschritt beim Umbau des Energiesystems führen». Die grundsätzliche Weiterführung eines von Bund und Kantonen gemeinsamen Förderprogramms begrüsst auch die EnDK ausdrücklich.
Die parlamentarische Beratung im Ständerat erfolgte in der Wintersession 2025. In der Frühlingssession 2026 findet voraussichtlich die Beratung im Nationalrat statt. Das Paket unterliegt dem fakultativen Referendum. Das heisst, schlussendlich könnte das Volk darüber entscheiden, falls ein Referendum ergriffen wird. Ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen ist Anfang 2027 geplant.
Strategiereferenz Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Ökologisierung gemäss Kantonsstrategie.
Anhang Flyer Förderprogramm Energie 2026 Weitere Informationen rund um das Förderprogramm Energie und den Link zum Gesuchsportal finden Sie hier.
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