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Regierungsrat legt Gegenentwurf zur Initiative «Gegen Fan-Gewalt» vor
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Der Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag zur Initiative «Gegen Fan-Gewalt» ausgearbeitet: Veranstalter von Fussball- und Eishockeyspielen der obersten Liga werden konsequent in die Pflicht genommen, sich verbindlich an Massnahmen zur Eindämmung von Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen zu beteiligen. Zudem werden Dialog und Prävention gestärkt und die gezielte Videoüberwachung von Fanmärschen wird im Gesetz verankert. Den verbleibenden gültigen Teil der Initiative lehnt der Regierungsrat ab, da er nicht zielführend ist.
Fan-Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen ist ein gesellschaftliches Problem, das viel Aufwand und Kosten verursacht. Die Initiative «Gegen Fan-Gewalt» ist aus Sicht des Regierungsrates aber nicht geeignet, zur Verbesserung der Situation beizutragen. Er legt stattdessen einen Gegenentwurf vor und knüpft damit am bewährten «Luzerner Weg» an. Der breit angelegte Massnahmenmix mit verbindlichen Auflagen an Veranstalter, polizeilichen Massnahmen sowie Dialog und Prävention wird im Gesetz über die Luzerner Polizei verankert.
Konkret beinhaltet die vorgeschlagene Gesetzesänderung:
| | – | Präzisierung der Bewilligungspflicht im Gesetz: Risikospiele benötigen künftig eine Einzelbewilligung |
| | – | Klare Bewilligungsauflagen für Veranstalter, insbesondere zu Prävention und Dialog, Videoüberwachung im Stadion, bauliche Sicherheitsmassnahmen sowie An- und Rückreise der Gastmannschaft |
| | – | Klare gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung durch die Luzerner Polizei bei Fanmärschen und beim Stadioneinlass, zur Verstärkung der Einzeltäterverfolgung |
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«Der Luzerner Weg bewährt sich. Wir wollen ihn konsequent weiterführen, indem wir lokale Massnahmen wirkungsvoll ergänzen und nachhaltig für die Sicherheit rund um Sportveranstaltungen einstehen», so Justiz- und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj.
Im Unterschied zur Initiative verzichtet der Gegenentwurf auf Vorgaben, die nur national koordiniert Wirkung entfalten würden – etwa obligatorische Identitätskontrollen beim Einlass. Insgesamt schlägt der Regierungsrat damit gezielte, verbindliche und wirksame Regelungen vor, welche die Sicherheit im Raum Luzern nachhaltig stärken. Er beantragt deshalb die Ablehnung des verbleibenden gültigen Teils der Initiative, da dieser nicht zielführend ist.
Die vorgeschlagenen Änderungen ergänzen die bestehenden Massnahmen sinnvoll. Neben der Bewilligungspflicht ist insbesondere die neu ausgehandelte Vereinbarung über die Sicherheitskosten zwischen dem Kanton und dem Fussballclub Luzern von Bedeutung. Diese gilt seit dem 1. Januar 2025 und verpflichtet den Club schweizweit zur höchsten Beteiligung an den Sicherheitskosten.
Die Initiative «Gegen Fan-Gewalt» wurde am 19. April 2024 eingereicht. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes kam zum Schluss, dass die Initiative teilweise gegen höheres Recht verstösst. Der Regierungsrat beantragte deshalb im April 2025 (B 48), die Initiative als teilungültig zu erklären. Der Kantonsrat stimmte einem entsprechenden Beschluss im vergangenen September mit 105 zu 11 Stimmen.
Anhang Botschaft B 74
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