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Teilrevidiertes Stipendiengesetz geht in die Vernehmlassung
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Der Kanton Luzern will die Ausbildungsfinanzierung weiterentwickeln. Der Regierungsrat legt dazu einen Entwurf für eine Teilrevision des Stipendiengesetzes vor, der nun in eine breite Vernehmlassung bis Mitte April 2026 geht. Wichtigste Vorschläge sind die Reduktion der elterlichen Unterstützungspflicht sowie die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf gut integrierte junge Erwachsene aus Drittstaaten. Mit den Massnahmen kann der Erwerb eines Berufsabschlusses für Erwachsene erleichtert werden. Der durchschnittlich ausbezahlte Pro-Kopf Beitrag steigt.
Der Regierungsrat verfolgt mit seiner Bildungs- und Sozialpolitik das Ziel, allen Menschen im Kanton Luzern unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Lebenssituation eine chancengerechte Teilhabe an Bildung und Qualifikation zu ermöglichen. Er will zur Erreichung dieser Ziele das Stipendiengesetz revidieren und schickt nun entsprechende Vorschläge in eine breite Vernehmlassung.
Ein zentrales, bildungspolitisches Kernstück bildet dabei die Erhöhung der Abschlussquote auf Sekundarstufe II bei den über 25-Jährigen auf 98 Prozent. Die Förderung von Ausbildungsabschlüssen im Erwachsenenalter ist daher ein zentrales Ziel der vorliegenden Teilrevision. Dazu will der Regierungsrat Erwachsene in Ausbildung stärker bedarfsgerecht unterstützen, insbesondere durch eine Reduktion der elterlichen Unterstützungspflicht in gewissen Fällen. Es zeigt sich nämlich, dass finanzielle Hürden weiterhin zu den grössten Hindernissen beim Erwerb eines Berufsabschlusses im Erwachsenenalter zählen. Zudem soll die durchschnittliche Beitragshöhe über alle Bezügerinnen und Bezüger und alle Ausbildungsstufen hinweg auf das Niveau der Referenzkantone (AG, BE, BL, SG, SO) angehoben werden. Damit wird den gestiegenen Anforderungen im Arbeitsmarkt Rechnung getragen und die betroffenen Familien werden entlastet.
«Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs» Gut integrierte junge Erwachsene (Personen aus Drittstaaten, nicht EU/EFTA), die ohne Eltern in der Schweiz leben und welche aufgrund ihres mehrjährigen Aufenthaltes in der Schweiz über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen, sollen ebenfalls Zugang zu Ausbildungsbeiträgen erhalten. Sie stellen ein bedeutendes Potenzial auf dem Arbeitsmarkt dar und werden mit der Ausbildungsunterstützung in der Integration unterstützt. Verschiedene formale Änderungen im vorliegenden Entwurf gewährleisten, dass die Verwaltung im Stipendienwesen weiterhin effizient und wirksam arbeiten kann. «Der Zugang zu einer beruflichen Grundbildung für möglichst viele Jugendliche, aber auch für Erwachsene, ist nicht nur bildungs- und sozialpolitisch relevant, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Kanton Luzern», ist Regierungsrat Dr. Armin Hartmann, zuständiger Bildungs- und Kulturdirektor, überzeugt.
Massnahmen entlasten staatliche Unterstützungsangebote Mit dieser Teilrevision des Stipendienwesens will der Kanton Luzern insgesamt ein Zeichen für eine moderne, sozial ausgewogene und zukunftsorientierte Stipendienpolitik setzen. Sie schafft die Voraussetzungen, um mehr Erwachsenen den Erwerb eines Berufsabschlusses zu ermöglichen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der kantonalen Bildungsstrategie und der übergeordneten politischen Zielsetzungen zu leisten. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind mit Mehrkosten von insgesamt rund 1.14 Mio. Franken veranschlagt. Dem gegenüber steht die gewünschte nachhaltige Entlastung der staatlichen Unterstützungsangebote. Insbesondere die Gemeinden profitieren dabei durch die Reduktion von Sozialhilfefällen, wenn mehr Personen in Ausbildung die Chance auf einen qualifizierenden Abschluss und damit eine bessere berufliche Integration erhalten.
Die Vernehmlassung startet am 8. Januar und dauert bis am 15. April 2026. Anschliessend werden die Antworten ausgewertet und fliessen in die Gesetzesvorlage ein, die dann dem Kantonsrat vorgelegt wird. Vorgesehen ist, dass die Anpassung im Sommer 2027 in Kraft treten kann.
Anhang Vernehmlassungsunterlagen
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