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Mitteilung
8. Januar 2026
 
 

Fasnacht: Kanton Luzern ermahnt zu Brandschutz

Nach der tragischen Brandkatastrophe in Crans-Montana ruft das Justiz- und Sicherheitsdepartement gemeinsam mit der Gebäudeversicherung Luzern alle Verantwortlichen zur strikten Einhaltung der Brandschutzmassnahmen auf. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Fasnachtsanlässe.

Die Brandkatastrophe von Crans-Montana führt auf schmerzhafte Weise vor Augen, wie zentral die konsequente Einhaltung der Brandschutzvorschriften bei Veranstaltungen ist. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die kommenden Fasnachtsanlässe haben das Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie die Gebäudeversicherung Luzern (GVL) eine Sensibilisierungskampagne gestartet: Städte und Gemeinden, die Gemeindefeuerwehren sowie Veranstalterinnen und Veranstalter werden auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der geltenden Brandschutzvorschriften aufmerksam gemacht. Gleichzeitig werden alle Betreiberinnen und Betreiber von Gastrobetrieben im Kanton dazu ermahnt, die relevanten Bestimmungen konsequent einzuhalten und ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrzunehmen.

Veranstaltende und Gastrobetriebe in der primären Verantwortung
Für die Umsetzung der Massnahmen sind die Veranstaltenden und Gastrobetriebe verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass sämtliche Vorschriften bei ihren Anlässen eingehalten werden. Detaillierte Hinweise zu Anforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten stehen auf der Webseite der GVL zur Verfügung und sind Teil der Luzerner Wirteprüfung.

Veranstaltungslokale der öffentlichen Hand im Fokus
Die Städte und Gemeinden werden in ihrer Rolle als Vermieterinnen von Veranstaltungslokalen adressiert. Ihnen wird empfohlen, bei Benutzungsordnungen, Gesuchsformularen und Mietverträgen unmissverständlich auf die Brandschutzvorschriften hinzuweisen. Je nach Art und Risiko der Veranstaltung soll vor Beginn ein Augenschein der finalen Einrichtung erfolgen, beispielsweise durch ein Mitglied der örtlichen Feuerwehr, der Gemeindeverwaltung oder des Hausdienstes. Die Kommunen wurden zudem gebeten, die örtlichen Fasnachtsorganisationen sowie Betreiberinnen und Betreiber privater Veranstaltungsorte entsprechend zu sensibilisieren und auf ihre Verantwortung im Bereich Brandschutz hinzuweisen.

Kontrollregime im Kanton Luzern wird evaluiert
Das Ereignis in Crans-Montana macht deutlich, wie wichtig die Durchsetzung von Brandschutzvorschriften ist. Die zuständigen Behörden werden deshalb die rechtlichen Grundlagen sowie die Kontrollpraxis im Kanton Luzern evaluieren und Erkenntnisse aus der Brandkatastrophe in Crans-Montana einfliessen lassen.

Anhang
Schreiben an die Gastrobetriebe
 
 
Regierungsrätin Ylfete Fanaj
Justiz- und Sicherheitsdepartement
(erreichbar am Donnerstag, 8. Januar 2026 von 13.00 bis 13.30 Uhr)

Koordination Medienanfragen:
Larissa Probst
Telefon 041 228 45 87
medien.jsd@lu.ch
 
 
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