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Mitteilung
20. Januar 2026
 
 

Stimmrechtsgesetz wird modernisiert

Das Stimmrechtsgesetz aus dem Jahr 1988 soll in Einklang mit den heutigen Anforderungen des übergeordneten Rechts und der Praxis gebracht werden. Vorgesehen sind zudem Vereinfachungen bei den Wahl- und Abstimmungsunterlagen. So sollen die Stimmberechtigten bei den Mehrheitswahlen anstelle eines Listenhefts nur noch einen Wahlzettel erhalten und bei den Abstimmungen soll der Umfang der postalisch zugestellten Unterlagen reduziert werden können.

Das Stimmrechtsgesetz soll an die heutigen Anforderungen, die das übergeordnete Recht und die Praxis stellen, angepasst werden. Dabei sollen insbesondere auch die Organisation und der Ablauf der Wahlen vereinfacht sowie die digitalen Möglichkeiten genutzt werden. Nach Abschluss und Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens legt der Regierungsrat dem Parlament nun die Botschaft zur Gesetzesanpassung vor.

Nur noch ein Wahlzettel bei Mehrheitswahlen
Vergangene Wahlen und Abstimmungen zeigten, dass Vereinfachungen bei den Abläufen, der Organisation und den Durchführungen von Wahlen und Abstimmungen notwendig sind. Dies gilt auch für die Mehrheitswahlen (Ständerat, Regierungsrat, Gemeinderat). Vorgesehen ist, nur noch einen Wahlzettel mit den Namen aller Kandidierenden abzugeben (anstelle eines Listenhefts). Dies vereinfacht das Wählen und ermöglicht die digitale Resultatermittlung. Die Vereinfachung war in der Vernehmlassung mehrheitlich unbestritten.

Digitalisierung umsetzen
Die Revision soll weitere Vorteile der fortschreitenden Digitalisierung für das Stimmrechtsgesetz nutzbar machen: Künftig sollen die Gemeinden und der Kanton nicht mehr verpflichtet sein, den Stimmberechtigten die gesamte Vorlage zuzustellen. Dies unter der Bedingung, dass sich die wesentlichen Inhalte für die Meinungsbildung aus den Abstimmungserläuterungen ergeben und sämtliche Unterlagen auf dem Internet oder in der Gemeinde einsehbar sind. Auch diese Vereinfachung wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt.

Weitere Aktualisierungen
Weiter sollen mit der Revision Anpassungen vorgenommen werden, die aufgrund übergeordneter Rechtsprechung und Gesetze sowie der bisherigen Praxis notwendig sind. Schliesslich wird die vorliegende Gesetzesänderung auch für eine Bereinigung des Erlasstextes nach den Grundsätzen der sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter genutzt. Die Änderungen sollen vor den Wahlen 2027 in Kraft treten.

Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
- Digitaler Wandel
- Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie

Anhang
Botschaft B 73 – Revision Stimmrechtsgesetz; Entwurf Änderung des Stimmrechtsgesetzes
 
 
Aurel Jörg
Kommunikationsverantwortlicher
Justiz- und Sicherheitsdepartement JSD
Telefon 041 228 70 40
medien.jsd@lu.ch
 
 
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