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Kurzmitteilungen
20. Januar 2026
 
 

Aktive Teilnahme an drei Vernehmlassungen des Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartements

Zu den folgenden drei Themen gingen am 16. Januar 2026 die Vernehmlassungen zu Ende:

Verordnung für ein einheitliches Melde- und Reinigungsverfahren für Schiffe
Die invasive Quaggamuschel verbreitet sich schnell in den Schweizer Seen. Bis heute wurde sie im Kanton Luzern erst im Vierwaldstättersee gefunden. Um eine Verschleppung in andere Luzerner Seen zu verhindern, beschloss der Kanton Luzern Ende 2024 ein Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee. Dieses soll nun durch eine Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung abgelöst werden. Der entsprechende Entwurf war vom 16. Oktober 2025 bis 16. Januar 2026 in der Vernehmlassung. Es wurden 55 Stellungnahmen mit gesamthaft rund 140 Rückmeldungen eingereicht. 13 Stellungnahmen stammen von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die weiteren Rückmeldungen haben die im Kantonsrat vertretenen Parteien, Interessensverbände und Organisationen sowie Privatpersonen eingereicht. Nach der Prüfung der Stellungnahmen wird die Verordnung durch den Regierungsrat verabschiedet. Die Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung soll zeitnah in Kraft gesetzt werden.

Entwurf der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz
Die Sonderabgabe zur Finanzierung der altlastenrechtlichen Ausfallkosten braucht eine Anschlusslösung. Die Vernehmlassung zum Entwurf der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz und zu Änderungen der Umweltschutzverordnung sowie der kantonalen Gewässerschutzverordnung lief vom 24. September 2025 bis 16. Januar 2026. 59 Stellungnahmen mit über 260 Einzelrückmeldungen wurden eingereicht. Davon stammen 38 Stellungnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die weiteren Rückmeldungen haben die im Kantonsrat vertretenen Parteien, Interessensverbände und Organisationen eingereicht. Die Stellungnahmen werden nun geprüft. Im Anschluss werden die Botschaften der Regierung zuhanden des Kantonsrates erarbeitet und verabschiedet.

Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs
Die Mobilität ist ein zentraler Standortfaktor für den Kanton Luzern. In den kommenden Jahren stehen grosse Investitionen an. Um diese langfristig zu sichern und zu stabilisieren, hat die Regierung eine Vorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung dauerte vom 24. September 2025 bis zum 16. Januar 2026. Der Fragebogen wurde von insgesamt 64 Stellungnehmenden ausgefüllt und mit Bemerkungen ergänzt. Rund 50 der Rückmeldungen stammen von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die weiteren Rückmeldungen wurden von den im Kantonsrat vertretenen Parteien, Interessensverbänden, Organisationen, Nachbarkantonen sowie Privatpersonen eingereicht. Die Stellungnahmen werden nun geprüft und mit den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zum Programm Gesamtmobilität abgeglichen, welche noch bis am 6. Februar 2026 läuft. Im Anschluss werden beide Botschaften der Regierung zuhanden des Kantonsrates erarbeitet und verabschiedet.
 
 
Tabea Rüdin
Fachspezialistin Kommunikation
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 54 17
medien.buwd@lu.ch
 
 
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