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Mitteilungen
29. Januar 2026
 
 

Steuererträge aus Selbstanzeigen weiterhin rückläufig

Im vergangenen Jahr haben im Kanton Luzern 379 Personen eine Selbstanzeige eingereicht und bisher nicht versteuertes Einkommen oder Vermögen offengelegt. Die Steuererträge aus den erledigten Verfahren sind im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin rückläufig.

Insgesamt erledigte die Dienststelle Steuern im Jahr 2025 386 Selbstanzeigen. Für den Kanton und die Gemeinden ergaben sich aus diesen Verfahren Steuereinnahmen von rund 2,3 Millionen Franken und für den Bund von 600'000 Franken. Insgesamt wurden dabei Vermögenswerte von kumuliert über 404 Millionen Franken offengelegt. Bei den offengelegten Vermögenswerten handelte es sich hauptsächlich um inländische Bankkonten und Wertschriftendepots, aber auch um ausländische Liegenschaften. Das offengelegte Vermögen wird auch künftig besteuert und führt so dauerhaft zu einem höheren Steuerertrag.
Einnahmen aus Steuerstrafverfahren höher als 2024
Die Dienststelle Steuern hat 2025 zudem 239 Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren erledigt (Vorjahr: 261 Verfahren). Die Einnahmen daraus liegen mit total 3,4 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden und mit 1,7 Millionen Franken für den Bund allerdings höher als im Jahr 2024 (2,7 Millionen Franken bzw. 1,0 Millionen Franken).
Hinweis
Straflose Selbstanzeige: Wer über bisher nicht versteuerte Vermögenswerte sowie Einkommen (inkl. Kryptowerte) verfügt, kann sich einmalig selbst anzeigen, ohne gebüsst zu werden. Es sind einzig die Steuern und Zinsen nachzuzahlen. Eine Selbstanzeige bleibt straflos, sofern die Steuerbehörde die Steuerhinterziehung nicht selbst entdeckt hat.
 
 
Sämi Deubelbeiss
Leiter Kommunikation
Finanzdepartment des Kantons Luzern
Telefon 041 228 77 56
saemi.deubelbeiss@lu.ch
 
 
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