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Angepasste Härtefallverordnung tritt per 1. August 2025 in Kraft
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Der Regierungsrat passt die Härtefallverordnung an und setzt die neue Regelung per 1. August 2025 in Kraft. Er setzt den Entscheid des Kantonsrats um, auf die Rückforderung der ersten Tranche der Covid-19-Härtefallgelder zu verzichten. Betroffen sind bis zu 410 Unternehmen, welche vor dem 21. April 2021 Härtefallgelder erhalten hatten.
Am 12. Mai 2025 beschloss der Kantonsrat, dass der Kanton Luzern im Rahmen eines Teilverzichts auf die Rückforderung der sogenannten «1. Tranche» der Covid-19-Härtefallgelder verzichten soll (B 47). Dies betrifft Auszahlungen von Härtefallgeldern, die vor dem 21. April 2021 erfolgten. Betroffen sind auch vereinzelte Auszahlungsverfügungen, auf denen der Hinweis fehlte, dass für diese die bedingte Gewinnbeteiligung gilt. Auch das Kantonsgericht kam bei den Leading Cases, welche offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Rückforderung geklärt hatten, zum Schluss, dass der Kanton die sogenannte «1. Tranche» nicht zurückfordern kann. Im Übrigen stützte das Kantonsgericht das Vorgehen des Kantons in weiten Teilen.
Für den Bund entfallen Rückforderungen in der Höhe von bis zu 16 Millionen Franken, für den Kanton geht es um eine Summe von bis zu 7 Millionen Franken. Vom Verzicht auf Rückforderungen sind maximal 410 Unternehmen betroffen. Es handelt sich bei diesen Zahlen um Schätzungen gemäss der aktuellen Ausgangslage.
Angepasste Härtefallverordnung tritt per 1. August 2025 in Kraft Der Regierungsrat hat abgestimmt auf die Beschlüsse des Kantonsrates eine Anpassung der Härtefallverordnung vorgenommen und setzt diese per 1. August 2025 in Kraft. Unternehmen, die bislang keine Verfügung erhalten haben, werden in den nächsten Monaten von der Dienststelle Raum und Wirtschaft informiert. Unternehmen, welche bereits freiwillig eine Rückzahlung der ersten Tranche vorgenommen haben, können unkompliziert per E-Mail ein Wiedererwägungsgesuch stellen. Die Bearbeitung der offenen Fälle wird auf der Grundlage der angepassten Härtefallverordnung vorangetrieben. Alle betroffenen Unternehmen wurden direkt über die neue Ausgangslage und ihre Möglichkeiten informiert.
Härtefallhilfen in der Übersicht Der Kanton Luzern hat im Zuge der Covid-19-Pandemie Härtefallgelder im Umfang von 265 Millionen Franken an 1435 Unternehmen ausbezahlt. 52,5 Prozent davon (139 Mio. Franken) flossen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken. In diesen Fällen hat der Kanton 30 Prozent und der Bund 70 Prozent der Härtefallgelder übernommen.
Bis Anfang Juni 2025 konnten insgesamt rund 570 Unternehmen darüber informiert werden, dass sie keine Rückforderung aus bedingter Gewinnbeteiligung zu leisten haben. Bei ca. 50 Unternehmen ist eine Rückforderung hinfällig, da über diese Unternehmen der Konkurs eröffnet wurde. Rund 175 Unternehmen haben die verfügten Rückzahlungen aus bedingter Gewinnbeteiligung bereits geleistet. Gegen weitere rund 80 Rückforderungsverfügungen sind Einsprachen eingegangen. Letztere wurden bis zur Klärung der Streitfragen durch die Gerichte in den genannten Leading Cases pendent gehalten und werden nun zusammen mit den weiteren offenen Fällen auf der Grundlage der angepassten Härtefallverordnung bearbeitet.
Anhang Synopse Verordnungsanpassung Info-Seite für Unternehmen
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