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Infoletter Pflanzenschutz |
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten. |
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Ackerbau – Mais
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Erdraupe und deren Schadbild im Mais.
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Erdraupen
In einigen spät gesäten Maisfeldern zeigen Pflanzen Welke und gelbe Blätter und kippen bei leichter Berührung oder starkem Wind leicht um. Oft findet sich darunter eine graue Erdraupe oder dessen Schadbild: Angefressene Wurzeln und Stängel ist bis ca. 3 cm ausgehöhlt. Ein starker Befall wie dieses Jahr ist jedoch ungewöhnlich. Ursache dürfte der milde Winter und die frühe Sommerhitze sein, kombiniert mit fehlenden wirksamen Beizmitteln.
Wird der Mais umgebrochen, müssen zwingend die Nachbau-Einschränkungen vom Herbizid berücksichtigt werden. Eine Mais-Neusaat im Juli ist riskant, da die Reife oft nicht erreicht wird.
Nehmen Sie bei Befall Kontakt mit uns auf: pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch.
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Ackerbau – Rüben
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Cercospora Blattflecken sind ca. 2-3 mm grosse, rötlich-braun umrandete Flecken mit hellem Zentrum, in dem mit der Lupe ein weisser filziger Belag und dunkle Punkte sichtbar sind. Im Vergleich dazu besitzen die bakteriell verursachten Flecken kein Pilzmyzel und keine dunklen Sporenlager im hellen Innenhof.
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Blattflecken überprüfen
Cercospora profitiert stark von feucht-warmer Witterung. Optimale Bedingungen für die Ausbreitung herrschen bei Temperaturen zwischen 25–30 °C und einer Luftfeuchtigkeit von 100 %.
Behandlungszeitpunkt entscheidend Die erste Fungizidbehandlung ist die Wichtigste. Sie sollte erfolgen, sobald erste Flecken sichtbar sind. Die Schadschwelle liegt im Juli bei 1–2 befallenen Pflanzen pro Are oder einem grösseren Befallsherd im Bestand. Für Kontrollen muss jeweils das ganze Feld angeschaut werden. Den Fokus aber vor allem auf Bereiche richten, welche sich angrenzend zu letztjährigen Rübenparzellen oder Mieten befinden.
Wichtig: Vitales Blattwerk ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Schlaffe, trockengestresste Blätter nehmen Wirkstoffe schlechter auf und leiten diese minder weiter. Dies kann bei systemischen Fungiziden zu Überkonzentrationen und somit zu verstärkten Trockenschäden führen.
Es empfiehlt sich ausserhalb der grossen Hitze frühmorgens oder spätabends zu behandeln. Ein Wechsel der Resistenzgruppen bei Folgebehandlungen ist essenziell, um der Entwicklung von Resistenzen wirksam vorzubeugen.
Neues Fungizid mit Notfallzulassung Das Fungizid Propulse (Wirkstoffe: Fluopyram + Prothioconazol) wird per Notfallzulassung bewilligt. Es wirkt gegen Cercospora- und Ramularia-Blattflecken und ergänzt die bestehende Auswahl an Optionen zur Resistenzstrategie um einen weiteren wichtigen Baustein.
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Rübenrüssler
Der Rübenrüsslers ist aktiv. Dieser Schädling legt seine Eier in die Blattstängel. Die Larven fressen sich bei Trockenheit bis in den Rübenkopf. Eine direkte Bekämpfung ist derzeit nicht möglich.
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Ackerbau - Zwischenkultur nicht vergessen
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Wurde der Produktionssystembeitrag «Angemessene Bedeckung des Bodens im Ackerbau» angemeldet, muss auf mind. 80 % der Fläche innerhalb von max. 7 Wochen nach der Ernte der Vorkultur eine Bodenbedeckung angelegt werden. Bei der Zusammensetzung sind die Kulturen in der Fruchtfolge zu beachten. Sind z.B. Raps (= Kreuzblütler) oder Körnerleguminosen (= Schmetterlingsblütler) in der Fruchtfolge, sollte bei der Gründüngung auf Komponenten der gleichen Familien verzichtet werden.
Unbedeckte Böden erhitzen sich schnell, was das Bodenleben negativ beeinflusst. Nur bedeckte Böden können Sonnenlicht optimal nutzen und Biomasse produzieren. Je weniger Bodenbearbeitung, desto besser wird das vorhandene Wasser ausgenutzt. Durch eine flache Stoppelbearbeitung werden die Ernterückstände eingearbeitet und schneller abgebaut.
Weitere Informationen zum PSB finden Sie hier.
Problemunkräuter bekämpfen Sind Problemunkräuter wie Quecken, Ackerkratzdisteln, Blacken oder Winden vorhanden, können diese in dieser Zeit gut bekämpft werden.
Bei der mechanischen Unkrautbekämpfung ist trockenes und sonniges Wetter wichtig für den Erfolg:
| – | Quecke: keine Scheibenegge einsetzen, rund 10 cm tief grubbern (unterschneiden) und Wurzeln 2-3 mal mit der Federzinkenegge an die Oberfläche befördern. |
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| – | Ackerkratzdistel: schrittweise tiefer grubbern mit einer rund 10-tägigen Pause dazwischen (1. Mal: 5-10 cm tief, 2. Mal 10-15 cm tief, 3. Mal 15-20 cm tief). |
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| – | Die Ackerwinde ist rein mechanisch nur mässig bekämpfbar, da sie tiefe Wurzeln hat, welche sich horizontal ausbreiten. Entweder tief grubbern oder pflügen, in der Hoffnung, dass die Wurzeln an die Oberfläche gelangen und dort austrocknen. |
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Der Einsatz von Herbiziden ist am wirkungsvollsten, wenn die Unkräuter bereits ausreichend Blattmasse gebildet haben und die schützende Wachsschicht, etwa nach Regen oder bedecktem Wetter, nicht zu stark ausgeprägt ist. Das bedeutet: Nach der Ernte sollte man rund zwei Wochen abwarten, um bei günstigen Bedingungen zu behandeln. Anschliessend braucht das Herbizid Zeit, um seine Wirkung zu entfalten. Eine Kombination mit den zuvor beschriebenen mechanischen Massnahmen kann die Bekämpfung zusätzlich unterstützen.
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Neophyten/Problempflanzen
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Erdmandelgras im Stoppelfeld.
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Erdmandelgras - Kontrolle nach der Ernte
Nach der Ernte ist das Erdmandelgras in den Stoppelfeldern gut sichtbar. Auffällig ist seine hellgrüne Farbe. Die Blätter sind spitz und haben eine deutliche Mittelrille. Eine konsequente Kontrolle hilft Erdmandelgras früh zu erkennen und dieses frühzeitig zu bekämpfen. Nach jedem maschinellen Einsatz auf Parzellen mit Erdmandelgrasbefall sind die Maschinen zwingend zu reinigen. Ungereinigte Maschinen sind nicht auf anderen Parzellen einzusetzen! Dies gilt nicht nur bei der Bodenbearbeitung, sondern auch bei jeglichen Erntearbeiten.
Melden Sie uns neue Befallsherde unbedingt, sodass eine individuelle Bekämpfungsstrategie ausgearbeitet werden kann (Meldepflicht im Kanton Luzern). Meldung per Mail an pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch oder Telefon an 041 228 30 89.
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Wie weiter mit dem Maiswurzelbohrer?
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Die Ausnahmeregelung bezüglich der Fruchtfolgeeinschränkungen für den Kanton Luzern läuft Ende 2025 aus und der Maiswurzelbohrer (MWB) ist ab 2026 nicht mehr als Quarantäneorganismus geregelt. Die Bekämpfung des MWB soll dann in der neu geschaffenen «Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen» geregelt werden. Zur Vernehmlassung stehen zwei Varianten. Wobei Variante A das aktuelle System in der Schweiz widerspiegelt (kein Mais auf Mais in Befallsgebieten) und Variante B eine Adaption der Ausnahmeregelung des Kantons Luzern ist.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zum Resultat der Vernehmlassung gemacht werden. Der Entscheid und die Kommunikation von Seiten Bund ist für Ende August angedacht. Falls der Entscheid auf Variante A fällt, soll für den Kanton Luzern eine Übergangsregelung von einem Jahr eingeführt werden, wo die Ausnahmereglung noch bestehen bleiben soll.
Wichtig: Mais nach einer früh räumenden Kultur als Zweitkultur gilt auch als Maiskultur bzw. wird wie eine Mais-Hauptkultur gerechnet. Die Regelungen bezüglich MWB gelten für alle Betriebe: ÖLN- und Nicht-ÖLN-Betriebe und Biobetriebe, unabhängig von der Fruchtfolgefläche und Fruchtfolgevariante.
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Pflanzenschutzmittelrückzüge
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Folgende Wirkstoffe wurden aus Anhang 1 PSMV per 1. Juli 2025, gestrichen: Herbizide:
| – | Flufenacet (Bsp. Herold SC): Ausverkaufsfrist 01.01.2026, Verwendungsfrist 01.01.2027 |
| – | Metribuzin (Bsp. Sencor SC): Ausverkaufsfrist 01.01.2026, Verwendungsfrist 01.07.2026 |
| – | Tritosulfuron (Arrat, Biathlon 4D): Ausverkaufsfrist 01.01.2026, Verwendungsfrist 01.07.2026 |
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Insektizide:
| – | Spinetoram (Zorro): Ausverkaufsfrist 01.07.2026, Verwendungsfrist 01.01.2027 |
| – | Spirotetramat (Movento SC): Ausverkaufsfrist 01.07.2026, Verwendungsfrist 01.01.2027 |
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Fungizid:
| – | Fenpyrazamin (Prolectus): Ausverkaufsfrist 01.01.2026, Verwendungsfrist 01.01.2027
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Förderbeiträge
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Um die landwirtschaftliche Produktion nachhaltiger, ressourcenschonender und zukunftsorientierter zu gestalten, werden gezielte Anreize durch Förderprogramme geschaffen. Wir haben eine kompakte Übersicht über die möglichen Beiträge aus der Strukturverbesserungsverordnung und Kantonalen Projekten zusammengestellt.
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