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lawa – Newsletter Landwirtschaft
7. August 2025

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Anmeldung Beitragsprogramme 2026
 Datenerhebung Sömmerung
 Gewässerraum mit Bewirtschaftungseinschränkung
 Erhebung der Brachenqualität 2025
 Moderhinke: 70 Schafbetriebe unter Auflagen
 Blauzungenkrankheit: Rückgang von Tierverlustmeldungen
 Lumpy-Skin-Krankheit (LSD): Verdachtsfälle umgehend melden
 EHD-Krankheit grassiert bei Rindern in Frankreich
 Die nächsten Termine
 
 

Anmeldung Beitragsprogramme 2026

Die Anmeldung für die Beitragsprogramme 2026 für Ganzjahresbetriebe erfolgt zwischen dem 18. August und 15. September 2025 auf agate.ch. Auf der «Kantonalen Datenerhebung LU/Programmanmeldung» finden Sie den aktuellen Stand Ihrer Anmeldungen. Bei Programmen, die weiterhin bestehen, wurde die Vorjahresanmeldung übernommen. Überprüfen Sie die Angaben und nehmen Sie wo nötig Anpassungen vor. Die An- und Abmeldungen müssen nicht ausgedruckt werden.
 
 

Datenerhebung Sömmerung

Alpbewirtschafterinnen und Alpbewirtschafter können vom 18. August bis am 15. September 2025 auf agate.ch unter «Kantonale Datenerhebung LU» Gesuche für Sömmerungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge stellen. Gesömmerte Tiere wie Rindvieh, Pferde, Schafe und Ziegen müssen nicht mehr zusätzlich zur Tierverkehrsdatenbank TVD gemeldet werden. Die gesömmerten Lamas und Alpakas melden Sie wie bis anhin über agate.ch/Kant. Datenerhebung LU (Stichtag 25. Juli 2025).
 
 

Gewässerraum mit Bewirtschaftungseinschränkung

Die Ausscheidung der Gewässerräume in der Zonenplanung der Gemeinden schreitet weiter voran. Wurden neue Gewässerräume mit Bewirtschaftungseinschränkungen vor dem 1. August rechtskräftig ausgeschieden, dann hinterlegt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) den entsprechenden «Gewässerraum mit Bewirtschaftungseinschränkung» zu Oberflächengewässern auf das neue Jahr hin auf agate.ch.
 
 

Erhebung der Brachenqualität 2025

Im Sommer 2025 hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit einem Zivildienstleistenden 90 Brachen aus dem Jahr 2024 kontrolliert. Mehr als die Hälfte erreichte die Qualität «gut», rund ein Fünftel war «genügend». Knapp ein Viertel war «ungenügend» aufgrund überschrittener Schwellenwerte an Problempflanzen oder Vergrasung. Eine Sanierung/Aufhebung wurde in diesen Fällen angeordnet. Bei dem schwierigen Ansaatjahr 2024 mit lang anhaltender Nässe, gekoppelt mit dem generell hohen Verunkrautungs- und Vergrasungsrisiko von Brachen, ist das Ergebnis insgesamt erfreulich und zeugt von der sorgfältigen Ansaat und Pflege.
 
 

Moderhinke: 70 Schafbetriebe unter Auflagen

Aktuell unterliegen noch 70 Schafbetriebe im Kanton Luzern tierseuchenrechtlichen Massnahmen aufgrund der Moderhinke. Das Ziel ist es, alle Betriebe bis zum Beginn der zweiten Untersuchungsperiode am 1. Oktober 2025, saniert zu haben. Schweizweit soll der Anteil positiver Betriebe innert maximal fünf Jahren auf unter ein Prozent gesenkt werden.
 
 

Blauzungenkrankheit: Rückgang von Tierverlustmeldungen

In den letzten Wochen sind die Meldungen von Tierverlusten infolge der Blauzungenkrankheit deutlich zurückgegangen. Auch bei Verdachtsfällen häufen sich negative Untersuchungsergebnisse. Trotzdem sollen Verdachtsfälle weiterhin abgeklärt werden, um die Ausbreitung oder das allfällige Auftreten eines neuen Serotypen rasch erkennen zu können.
Die Bedingungen für die Auszahlung von Entschädigungen bei Tierverlusten sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BLV und im Merkblatt der Identitas.

Haben Sie Fragen zur Dokumentation der Impfungen in der Tierverkehrsdatenbank TVD oder zu den Auszahlungen? Dann wenden Sie sich direkt an den AGATE-Helpdesk. Tel. 0848 222 400 oder info@agatehelpdesk.ch
 
 

Lumpy-Skin-Krankheit (LSD): Verdachtsfälle umgehend melden

Nach dem Auftreten der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) in Frankreich sind in der Schweiz der Kanton Genf und die angrenzende Region Terre Sainte des Kantons Waadt sowie Teile des Kantons Wallis (Regionen Champéry, Finhaut und Ferret) in einer Überwachungszone. Um eine Ausbreitung zu verhindern, werden alle Rinder in der Überwachungszone geimpft.
Bei der Krankheit handelt es sich um eine durch Insekten übertragene Viruskrankheit, welche Rinder, Büffel und Bisons betrifft. Sie führt zu Milchleistungsabfall, Fruchtbarkeitsstörungen, Aborten und Hautschäden.
Die LSD gilt als hochansteckende Tierseuche und Verdachtsfälle sind umgehend dem Bestandestierarzt, der Bestandestierärztin oder dem Veterinärdienst Luzern zu melden. Bisher ist kein Fall der LSD in der Schweiz aufgetreten. Der Kanton Luzern ist zurzeit von keinen Zonen oder Massnahmen betroffen.

Für den Menschen ist die LSD gänzlich ungefährlich. Auch der Verzehr von Milch und Fleisch infizierter Tiere ist unproblematisch.
 
 

EHD-Krankheit grassiert bei Rindern in Frankreich

Die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) ist eine Viruserkrankung bei Wild- und Hauswiederkäuern (vor allem bei Rindern) und klinisch nicht von der Blauzungenkrankheit (BT) zu unterscheiden. Die Übertragung verläuft, wie bei der BT, vektorbedingt durch Gnitzen der Gattung Culicoides. Aktuell breitet sich die EHD in Frankreich aus. Der in Europa zirkulierende Serotyp verursacht klinische Symptome und erhebliche Produktionsverluste. Der Impfstoff Hepizovac kann über die Tierärzteschaft bei der Biokema AG bezogen werden. Für jedes grundimmunisierte Tier wird den Tierhaltenden eine rückwirkende Verbilligung des Impfstoffes gewährt. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
 
 

Die nächsten Termine

Erhebung/Gesuche Sömmerung
18. August bis 15. September 2025

Programmanmeldungen 2026
18. August bis 15. September 2025

Überblick Termine 2025
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
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