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Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029: Kanton stärkt finanzielle Situation und investiert gezielt in Projekte für die Bevölkerung
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Der Regierungsrat hat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2026–2029 verabschiedet. Das Planwerk über die nächsten vier Jahre zeigt auf, dass die Steuer- und Finanzpolitik der letzten Jahre für den Kanton und seine Bevölkerung aufgeht. Die finanzielle Lage konnte mitunter aufgrund der erfreulichen Entwicklung bei den Steuereinnahmen erneut verbessert werden. Diese Ausgangslage ermöglicht gezielte Investitionen – insbesondere in die Digitalisierung, in die gesunde Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie in den Strassenbau und in kantonale Hochbauten. Nichtsdestotrotz ist Vorsicht angebracht. Die geopolitische Lage ist instabil und kann sich je nach Entwicklung auf den Staatshaushalt auswirken. Der Kantonsrat wird in der Oktobersession 2025 den AFP 2026–2029 behandeln.
Die erfreuliche Entwicklung der Steuererträge erlaubt es der Regierung, den Steuerfuss ab 2026 von 1,55 auf 1,45 Einheiten zu senken. Für 2027 ist eine weitere Reduktion auf 1,40 Einheiten vorgesehen. Die nachhaltige Verbesserung der Einnahmensituation fusst unter anderem auf der erfolgreichen Finanz- und Steuerpolitik der letzten Jahre. Mit den erwarteten Erträgen aus der OECD-Ergänzungssteuer kann der Kanton Luzern gezielte Massnahmen zugunsten von Bevölkerung und Wirtschaft einsetzen und die Standortattraktivität steigern.
Gezielte Investitionen in die Digitalisierung und in die junge Generation Strategisch stehen im AFP 2026–2029 die Digitalisierung sowie die Stärkung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Zentrum. Im Bereich der Digitalisierung wird unter anderem der Einsatz von künstlicher Intelligenz vorangetrieben. Zu diesem Zweck wird ein zentrales Kompetenzzentrum für künstliche Intelligenz aufgebaut, ergänzt durch dezentrale Fachressourcen in den Departementen. Auch an den kantonalen Schulen wird die Digitalisierung weiter ausgebaut, um Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft vorzubereiten. Zur Stärkung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind Massnahmen in den Hauptaufgaben H1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, H2 Bildung und H4 Gesundheit vorgesehen. Dazu gehören der Abbau der Wartezeiten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, eine verstärkte Jugendprävention und die gezielte Begleitung von Familien und Schulen, um eine sichere und gesunde Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu gewährleisten.
Stärkung und Stabilisierung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur Bereits im letztjährigen AFP hat die Regierung mitgeteilt, dass sie die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur als nächstes priorisieren wird. Diese Schwerpunktsetzung ist im vorliegenden AFP abgebildet. Fest steht: Beim Strassenbau besteht hoher Investitionsbedarf, weshalb hier deutlich mehr investiert werden soll, ohne dass Leistungen beim öffentlichen Verkehr abgebaut werden. Dazu soll die Finanzierung angepasst werden, denn aufgrund des stark steigenden Investitionsbedarfs bei der Verkehrsinfrastruktur kann langfristig die Finanzierung über zweckgebundene Mittel nicht mehr gesichert werden. Darum soll ab 2028 der Verteilschlüssel der zweckgebundenen Einnahmen zwischen den Bereichen Strassen und öffentlicher Verkehr angepasst werden. Diese Anpassung setzt indes Gesetzesänderungen voraus. Für den öffentlichen Verkehr entstehen dadurch keine Leistungseinbussen, da das erhöhte Globalbudget durch zusätzliche allgemeine Staatsmittel gedeckt wird. Das noch verbleibende Defizit im Strassenbereich soll ebenfalls durch allgemeine Staatsmittel finanziert werden, wobei der Bedarf dafür jährlich ermittelt und festgelegt werden soll.
Die Nettoinvestitionen liegen in den Jahren 2026–2029 zwischen rund 300 und 380 Millionen Franken und somit über dem Vorjahres-AFP.
Internationale und nationale Risiken sind schwer abschätzbar – darum ist Vorsicht geboten Nebst den globalen Unsicherheiten ist der Regierungsrat auch mit nationalen finanziellen Risiken konfrontiert. Dazu gehört im Bereich Gesundheit beispielsweise die Einführung der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, kurz EFAS, ab 1.1.2028. Welche finanziellen Folgen das für den Kanton hat, kann aktuell nur geschätzt werden. Es ist von massiven Mehrkosten auszugehen. Geplant ist, dass der Bund den Kantonen bis Ende 2025 weitere Daten zur Verfügung stellt, mit denen die zusätzlichen Kosten ab 2028 berechnet werden können. Eine weitere Unvorhersehbarkeit sind die Auswirkungen des Entlastungspakets 2027 des Bundes, wofür der Regierungsrat jedoch einen Platzhalter im AFP 2026–2029 eingestellt hat.
Zusammengefasst kann festgehalten werden: Die Ausgangslage ist erfreulich positiv für den Kanton Luzern. Die Unsicherheiten, denen der Kanton in den nächsten Jahren begegnen wird, sind nicht nur aus globaler Sicht gross, sondern bergen auch auf nationaler Ebene Risiken. Die finanziellen Folgen solcher Risiken sind derzeit schwer abzuschätzen, weshalb bei den Ausgaben Zurückhaltung geboten ist.
Das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung zeigt im Voranschlag 2026 einen Aufwandüberschuss von zwölf Millionen Franken. Darin enthalten sind die Steuersenkung sowie die Mittel für strategische Schwerpunkte. Finanzdirektor Reto Wyss fasst den AFP mit den Worten zusammen: «Mit dem vorliegenden Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 stärkt der Kanton Luzern seine Handlungsfähigkeit und schafft Spielräume für gezielte Investitionen, ohne dabei die finanzielle Stabilität aufs Spiel zu setzen.» Und weiter betont Reto Wyss: «Der Regierung ist es ein Anliegen, den Staatshaushalt in Balance zu halten, um die stabile Ausgangslage zu erhalten und auf Risiken vorbereitet zu sein.»
Anhang Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 Videobotschaft Finanzdirektor Reto Wyss
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