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Medienmitteilung der Luzerner Polizei
Luzern, 20. August 2025
 
 

Sperrzone auf Vierwaldstättersee – Durchfahrt und Aufenthalt auf und im Wasser verboten

Luzern

Am Montag (28. Juli 2025) sank ein Kleinflugzeug nach einer mutmasslich notfallmässigen Wasserlandung (siehe Medienmitteilungen vom 28. Juli 2025 und 5. August 2025). Für die Vorbereitungsarbeiten zur Bergung hat die Polizei eine Sperrzone errichtet. Die Durchfahrt ist für alle Wasserfahrzeuge verboten. Die Sperrzone gilt auch unter Wasser.

Am Montag, 28. Juli 2025, sank nach einer mutmasslichen Notlandung auf dem Wasser ein Kleinflugzeug im Vierwaldstättersee (siehe Medienmitteilungen vom 28. Juli und 5. August 2025). Eine Insassin wurde dabei verletzt und ins Spital gebracht, der Pilot blieb unverletzt.

Nach einer grossangelegten Suche konnte das Flugzeug in über 100 Metern Tiefe geortet werden. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Bergung.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat die Polizei auf dem Vierwaldstättersee im Bereich zwischen Kehrsiten und Hertenstein eine Sperrzone eingerichtet. Das gesperrte Gebiet ist ein Quadrat von rund 500 Metern Seitenlänge und ist mit grossen gelben Bojen markiert. Diese Sperrzone gilt für sämtliche Wasserfahrzeuge und Wassersportler. Die Durchfahrt neben der Sperrzone ist für alle gewährleistet, auch für die Kursschifffahrt.

Die Polizei bittet alle Personen, die auf und unter Wasser unterwegs sind, die Sperrzone strikt einzuhalten, um mögliche Unfälle zu verhindern.

Hinweis für Medienschaffende:
Sobald der Zeitpunkt und das Vorgehen für die Bergung feststehen, folgt eine separate Einladung mit Informationen zu Film- und Fotoaufnahmen.
 
 
LUZERNER POLIZEI
Urs Wigger
Mediensprecher
Kasimir-Pfyffer-Strasse 26
6002 Luzern
Tel + 41 41 248 80 11
info.polizei@lu.ch
 
 
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