|
|
Bergung des Leichtflugzeuges im Vierwaldstättersee erfolgreich abgeschlossen
|
Stadt Luzern - Vierwaldstättersee
Am Montag (28. Juli 2025) sank ein Leichtflugzeug nach einer mutmasslich notfallmässigen Wasserlandung. Eine Insassin des Flugzeuges wurde dabei verletzt und ins Spital gefahren. Der Pilot blieb unverletzt (siehe Medienmitteilungen vom 28. Juli 2025 und 5. August 2025). Das gesunkene Leichtflugzeug konnte gestern in einer aufwändigen Bergungsaktion aus dem Wasser geborgen werden.
Am Montag, 28. Juli 2025, gegen 09:45 Uhr, sank ein Leichtflugzeug nach einer mutmasslich notfallmässigen Wasserlandung im Vierwaldstättersee (vgl. Medienmitteilung vom 28. Juli 2025). Das Flugzeug konnte nach einer grossangelegten Suche am 4. August 2025 mit Unterstützung der Kantonspolizei Zürich lokalisiert werden (vgl. Medienmitteilung vom 5. August 2025).
In den vergangenen Tagen und Wochen wurde der Bergungsversuch minutiös vorbereitet und geplant. Dabei waren umfangreiche sicherheitsrelevante und logistische Abklärungen sowie Absprachen erforderlich.
Nach einer sorgfältigen Lagebeurteilung gelang es in einem ersten Schritt am Flugzeug Befestigungspunkte für die Bergung anzubringen. Diese Arbeiten gestalteten sich aufgrund der Tiefe von über 100 Metern und den schwierigen Bedingungen auf dem Seegrund als besonders anspruchsvoll. Das Flugzeug wurde anschliessend mit einem Kran, der sich auf einem Schiff befand, aus dem schlickigen Seegrund gezogen. Kurz vor Erreichen der Wasseroberfläche sicherten Taucher das Wrack. Mit Hilfe einer Hebevorrichtung wurde es aus dem Wasser gehoben, auf ein Transportschiff verladen und anschliessend an Land gebracht. Dort wurde der restliche Treibstoff abgepumpt und das Flugzeug wird für den Weitertransport vorbereitet.
Die gesamten Bergungsarbeiten verliefen planmässig und ohne nennenswerte Zwischenfälle. Es waren zahlreiche Firmen und Institutionen an den Such- und Bergungsarbeiten beteiligt.
Für die Untersuchung der Unfallursache ist die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST zuständig. Die Untersuchungen der Bundesanwaltschaft, gemeinsam mit fedpol, und der SUST werden parallel und in enger Koordination geführt.
Aufhebung der Sperrzone Die für die Bergungsarbeiten eingerichtete Sperrzone (siehe Medienmitteilung vom 20. August 2025) wird am Mittwoch, 27. August 2025, um 12:00 Uhr aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt ist die Passage wieder uneingeschränkt möglich.
Die Polizei dankt allen Bootsführern und Wassersportlern für ihr Verständnis und ihre Rücksichtnahme zugunsten der Sicherheit.
Sieben Bilder der Bergung stehen zur Verfügung (Quelle: Feuerwehr StadtLuzern/ Luzerner Polizei).
|