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Neue Praxis betreffend Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischter Schenkung
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Die bisherige Praxis betreffend Aufschub Grundstückgewinnsteuer bei gemischter Schenkung wurde vom Kantonsgericht (KGE vom 25.06.2025 i.S. S.M.) als unzulässig beurteilt. Die neue Praxis sieht nun vor, dass gemischte Schenkungen gleich behandelt werden wie Erbvorbezüge.
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