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lawa – Newsletter Landwirtschaft
5. September 2025

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Japankäfer – Population in Neuenkirch entdeckt
 Wie weiter mit dem Maiswurzelbohrer?
 Bewirtschafterwechsel 2026
 Schonende Herbstweide auf BFF mit Schnittnutzung
 Meldung Betriebsaufgabe
 Elektronische Einreichung NPr-Berechnungen
 Ansaat artenreiche Blumenwiese: Gesuche für 2026 noch einreichen
 Fokustag Wildtierkorridore: 14. November 2025
 Blauzungenkrankheit (BTV) – Zunahme der Fallzahlen
 Moderhinke – Untersuchungstermin ab 1. Oktober vereinbaren
 Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) – Überwachungszone unverändert
 Radar Bulletin
 Die nächsten Termine
 
 

Japankäfer – Population in Neuenkirch entdeckt

Nach dem Fund einzelner Käfer im letzten Jahr an unterschiedlichen Standorten wurde nun eine Population an der Autobahnraststätte Neuenkirch entdeckt. Das Schadenspotenzial vom Japankäfer wird für die Schweiz auf jährlich mehrere hundert Millionen Franken geschätzt. Mit umfassenden Massnahmen wird versucht, eine weitere Ausbreitung zu verhindern und den Japankäfer zu tilgen. Die Landwirtschaft ist vom Japankäfer sowie den verfügten Massnahmen betroffen. Die verfügten Massnahmen sind in den ausgeschiedenen Gebieten umgehend einzuhalten.
 
 

Wie weiter mit dem Maiswurzelbohrer?

Die Ausnahmeregelung bezüglich der Fruchtfolgeeinschränkungen für den Kanton Luzern läuft Ende 2025 aus und der Maiswurzelbohrer ist ab 2026 nicht mehr als Quarantäneorganismus geregelt. Die Bekämpfung des Schädlings soll dann in der neu geschaffenen «Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen» geregelt werden. Zur Vernehmlassung stehen zwei Varianten. Wobei Variante A das aktuelle System in der Schweiz widerspiegelt (kein Mais auf Mais in Befallsgebieten) und Variante B eine Adaption der Ausnahmeregelung des Kantons Luzern ist.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zum Resultat der Vernehmlassung gemacht werden. Falls der Entscheid auf Variante A fällt, soll für den Kanton Luzern eine Übergangsregelung von einem Jahr eingeführt werden, bei der die Ausnahmereglung noch bestehen bleibt.

Wichtig: Pflanzen Sie Mais als Zweitkultur nach einer früh räumenden Kultur, so wird diese wie eine Mais-Hauptkultur gerechnet. Die Regelungen bezüglich Maiswurzelbohrer gelten für alle Betriebe: ÖLN- und Nicht-ÖLN-Betriebe und Biobetriebe, unabhängig von der Fruchtfolgefläche und Fruchtfolgevariante.
 
 

Bewirtschafterwechsel 2026

Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2026 eine Betriebsübergabe oder eine Auflösung einer Generationengemeinschaft an? Bitte melden Sie uns dies mit dem jeweiligen Online-Formular «Bewirtschafterwechsel» bis Ende November 2025, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2025. Formulare, die nach dem 31. Dezember 2025 bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) eintreffen, können nur gegen Gebühr verarbeitet werden.
 
 

Schonende Herbstweide auf BFF mit Schnittnutzung

Vom 1. September bis zum 30. November ist eine schonende Herbstweide bei extensiv genutzten Wiesen, wenig intensiv genutzten Wiesen und Hecken mit Krautsaum erlaubt. Diese Beweidung muss kurz und schonend erfolgen, bei gut abgetrockneten Bodenverhältnissen. Im Rahmen der «Schonenden Herbstweide» ist es nicht erforderlich die 10-Prozent-Restfläche extra auszuzäunen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die aufgrund des Naturschutzes oder der Vernetzung dazu führen, dass Restflächen ausgezäunt werden müssen oder die Herbstbeweidung nicht gestattet ist.
 
 

Meldung Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe muss der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit dem Online-Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitgeteilt werden. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe dennoch kleinere Flächen bewirtschaften und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Bei diesen Betrieben wird zukünftig eine vereinfachte Datenerhebung durchgeführt. Weitere Hinweise dazu finden Sie im Formular.
 
 

Elektronische Einreichung NPr-Berechnungen

Die NPr-Berechnungen, die bis am 31. August 2025 abgeschlossen werden mussten, sind bis spätestens am 30. September 2025 einzureichen. Die NPr-Berechnung sowie die dazugehörigen Unterlagen sind einzelbetrieblich, elektronisch per E-Mail an npr@aniterra.ch einzureichen. Für die Einreichung der NPr-Berechnung ist die E-Mailvorlage, welche bei der Aniterra AG erhältlich ist, zu verwenden. Die NPr-Berechnung muss zwingend als Excel-Datei eingereicht werden.
 
 

Ansaat artenreiche Blumenwiese: Gesuche für 2026 noch einreichen

Artenreiche Blumenwiesen sind nicht nur schön, sie sind wertvolle Elemente für die Biodiversität und erfüllen die Bedingungen der Qualitätsstufe II. Möchten auch Sie im nächsten Jahr auf Ihrem Landwirtschaftsbetrieb eine artenreiche Wiese ansäen? Dann machen Sie in unserem Programm mit und schicken Sie uns bis am 21. September 2025 ein Gesuch für die Ansaat einer artenreichen Blumenwiese. Ihr Standort wird anschliessend von einer Fachperson beurteilt.
 
 

Fokustag Wildtierkorridore: 14. November 2025

Wildtierkorridore stellen den Fernwechsel der Wildtiere zwischen ihren Lebensräumen sicher. Um ihre Funktion sicherzustellen, gelten für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung innerhalb der Perimeter bestimmte Voraussetzungen. Der Fokustag vom 14. November 2025 thematisiert die aktuellen Vorgaben und Handlungsspielräume bei Bauten und Anlagen innerhalb der Wildtierkorridore, gibt Einblick in einzel- und überbetriebliche Lösungen für das Bauen innerhalb der Wildtierkorridore und erläutert die aktuellen Vorgaben und Möglichkeiten im Bereich der Wildschadensverhütung- und Vergütung. Anmeldeschluss ist der 7. November 2025
 
 

Blauzungenkrankheit (BTV) – Zunahme der Fallzahlen

In den letzten beiden Wochen nehmen die Meldungen von Fällen der Blauzungenkrankheit wieder zu. Wie im Vorjahr ist bisher im Kanton Luzern nur der Serptyp 3 aufgetreten.
Die Bedingungen für die Auszahlung von Entschädigungen bei Tierverlusten sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Landwirtschaft (BLV) und im Merkblatt der Identitas.

Haben Sie Fragen zur Dokumentation der Impfungen in der Tierverkehrsdatenbank TVD oder zu den Auszahlungen? Dann wenden Sie sich direkt an den AGATE-Helpdesk (Telefon 0848 222 400 oder info@agatehelpdesk.ch).
 
 

Moderhinke – Untersuchungstermin ab 1. Oktober vereinbaren

Der Beginn der zweiten Untersuchungsperiode im Rahmen des Moderhinke-Bekämpfungsprogramms steht kurz bevor. Die Untersuchungen beginnen am 1. Oktober 2025 und können bis zum 31. März 2026 durchgeführt werden. Für einen Termin wenden Sie sich direkt an die Bestandestierärztin/den Bestandestierarzt. Die erste Untersuchung darf frühestens am 1. Oktober 2025 erfolgen. Proben, die vorher beim Labor eingehen, können nicht für das Programm berücksichtigt werden.
Sollten Sie Ihren Bestandestierarzt gewechselt haben, bitten wir um zeitnahe Mitteilung, damit wir die Aufträge zur Beprobung korrekt zuweisen können.
 
 

Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) – Überwachungszone unverändert

Nach dem Auftreten der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) in Frankreich sind in der Schweiz der Kanton Genf und die angrenzende Region Terre Sainte des Kantons Waadt sowie Teile des Kantons Wallis (Regionen Champéry, Finhaut und Ferret) in einer Überwachungszone. Um eine Ausbreitung zu verhindern, werden alle Rinder in der Überwachungszone geimpft.
Bei der Krankheit handelt es sich um eine durch Insekten übertragene Virus-krankheit, welche Rinder, Büffel und Bisons betrifft. Sie führt zu Milchleistungsabfall, Fruchtbarkeitsstörungen, Aborten und Hautschäden.

Die LSD gilt als hochansteckende Tierseuche und Verdachtsfälle sind umgehend dem Bestandestierarzt oder dem Veterinärdienst Luzern zu melden. Bisher ist kein Fall der LSD in der Schweiz aufgetreten. Der Kanton Luzern ist zurzeit von keinen Zonen oder Massnahmen betroffen.

Für den Menschen ist die LSD gänzlich ungefährlich. Auch der Verzehr von Milch und Fleisch infizierter Tiere ist unproblematisch.
 
 
Radar Bulletin
Mit dem Radar Bulletin publiziert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Informationen zur Tierseuchenlage im Ausland und beurteilt die Gefahren für die Schweiz.
 
 

Die nächsten Termine

Erhebung/Gesuche Sömmerung
18. August bis 15. September 2025

Programmanmeldungen 2026
18. August bis 15. September 2025

Überblick Termine 2025
 
 
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