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Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt wird modernisiert – heute startet die Vernehmlassung
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Das kantonale Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt stammt aus dem Jahr 1948. Obwohl es punktuell angepasst wurde, entspricht es heute weder den digitalen Möglichkeiten noch den aktuellen Bedürfnissen. So schreibt das Gesetz unter anderem vor, bei der Anmeldung in einer Gemeinde einen Heimatschein zu hinterlegen. Die Totalrevision soll das Gesetz an den bereits existierenden elektronischen Datenaustausch anpassen sowie sprachlich und inhaltlich modernisieren.
Die Behörden tauschen bereits heute viele Daten elektronisch aus. Die Totalrevision des Gesetzes trägt diesem Umstand Rechnung und schafft die rechtlichen Grundlagen für einen digitalen Datenaustausch.
Unter anderem bedeutet dies, dass bei der Anmeldung in einer Gemeinde neu kein physischer Heimatschein mehr hinterlegt werden muss. Auf die Hinterlegung des Heimatscheines verzichten bereits heute mehrere Kantone. Für die Erfassung der Personendaten können die Einwohnerdienste auf das schweizerische Personenstandsregister Infostar (Informatisiertes Standesregister) zugreifen.
Mit der Revision soll das Gesetz auch sprachlich und inhaltlich an die veränderten Verhältnisse angepasst werden. Die Anpassungen dienen zudem der interkantonalen Vereinheitlichung im Bereich des Einwohnermeldewesens. Ziel ist ein zeitgemässes, schlankes Gesetz.
Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Unterlagen dazu sind online verfügbar – die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Dezember 2025. Interessierte Kreise sind eingeladen, sich aktiv an der Vernehmlassung zu beteiligen.
Anhang Vernehmlassungsunterlagen
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