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Mitteilung
4. September 2025
 
 

Wasserversorgungen sollen vom Kanton an die jeweiligen Gemeinden übertragen werden

Die vier Wasserversorgungen, welche aktuell durch den Kanton Luzern betrieben werden, sollen an die jeweiligen Gemeinden übertragen werden. Zurzeit laufen Gespräche mit den betroffenen Gemeinden Hohenrain, Werthenstein, Hitzkirch und Pfaffnau.

Der Kanton Luzern ist Eigentümer der vier Wasserversorgungen Sennweid in der Gemeinde Hohenrain, Kloster Werthenstein, Schloss Heidegg im Ortsteil Gelfingen in Hitzkirch sowie St. Urban in der Gemeinde Pfaffnau. Die vier Wasserversorgungen entstanden ursprünglich mit dem Ziel, die in diesen Gemeinden ansässigen kantonalen Institutionen mit Wasser zu versorgen. Mit der Zeit entwickelten sich, insbesondere in St. Urban sowie Hohenrain, grössere Wasserversorgungen auch für private Bezügerinnen und Bezüger. Heidegg und Werthenstein sind mit je vier Wasserbeziehenden eher klein. Der Betrieb und der Unterhalt der Wasserversorgungen wird über die Grund- sowie Wassergebühren finanziert.

Da die Wasserversorgung eine Gemeindeaufgabe ist und auf kommunaler Ebene Synergien genutzt werden können, führt die zuständige Dienststelle Immobilien des Kantons Luzern im Auftrag des Regierungsrates Gespräche mit den erwähnten Gemeinden, um die jeweilige Wasserversorgung an die Gemeinde zu übertragen. Mit der Gemeinde Pfaffnau befindet sich der Kanton bereits in fortgeschrittenen Verhandlungen. Abschliessend entscheidet der Luzerner Regierungsrat und auf kommunaler Ebene die zuständige Behörde.
 
 
Sämi Deubelbeiss
Leiter Kommunikation
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Telefon 041 228 77 56
saemi.deubelbeiss@lu.ch
 
 
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