|
|
Kommission genehmigt Teilrevision des Luzerner Personalgesetzes
|
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Kantonsrates hat der Teilrevision des Personalgesetzes in der ersten Beratung einstimmig zugestimmt. Eine Mehrheit der Kommission verlangt vom Regierungsrat aber eine klarere Formulierung der Rechtsgrundlage für die Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die SPK hat unter dem Vorsitz von Peter Fässler (SP, Kriens) die Botschaft B 56 (Teilrevision Personalrecht; Entwurf Änderung des Personalgesetzes) vorberaten.
Mit der Botschaft B 56 schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat vor, das kantonale Personalrecht weiterzuentwickeln. Anstellungen beim Kanton sollen neu durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt werden. Entscheidungskompetenzen von Dienststellenleitenden sollen zum Teil delegiert werden können und es ist eine Vereinfachung des Rechtsmittelsystems vorgesehen. Für bewährte Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird zudem eine bisher fehlende gesetzliche Grundlage geschaffen.
Die SPK hat die Gesetzesrevision in ihrer ersten Beratung nach intensiver Debatte einstimmig gutgeheissen. Sie begrüsst, dass die Botschaft auch die Regeln transparenter gestaltet, die für das Personal von Organisationen mit kantonaler Beteiligung gelten. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit trägt die Vorlage auch zu mehr Effizienz bei, da etwa die Entscheidungskompetenzen von Dienststellenleitenden delegiert werden können. Eine Minderheit der SPK war hingegen der Ansicht, diese Delegationsmöglichkeiten gingen zulasten klarer Verantwortlichkeiten und erhöhten die Gefahr, dass Mitarbeitende nicht gleichbehandelt werden. Eine Mehrheit der Kommission kritisierte die neue Rechtsgrundlage für den Soziallohn und die Betreuungszulage. Die im Gesetz vorgesehene Formulierung sei zu offen und biete den Anreiz, später mit neuen Instrumenten die Sozialleistungen auszubauen und so die Privatwirtschaft stärker zu konkurrenzieren. Die Kommission verlangt deshalb von der Regierung für die zweite Beratung einen angepassten Formulierungsvorschlag.
Die erste Beratung der Botschaft B 56 im Kantonsrat ist für die September-Session 2025 geplant.
Anhang Botschaft B 56
|