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Kommission unterstützt höhere Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Luzerner Kantonsrates
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Eine grosse Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Kantonsrates erachtet eine Erhöhung der Entschädigungen für Kantonrätinnen und -räte sowie für ihre Fraktionen als angemessen. Grund dafür ist vor allem der deutlich gestiegene Aufwand für die Ausübung des Kantonsratsmandats.
Die SPK hat unter dem Vorsitz von Peter Fässler (SP, Kriens) die Botschaft B 57 (Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates; Botschaft und Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates) vorberaten.
Basierend auf dem erheblich erklärten Postulat P 87 über die Überprüfung der Kantonsratsentschädigungen schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat mit der Botschaft B 57 vor, die Grundentschädigung für Kantonsratsmitglieder von derzeit 6363 auf 8000 Franken zu erhöhen. Vorgesehen wird weiter eine Erhöhung des Sitzungsgeldes um 25 Franken pro Halbtag. Neben der Neuregelung der Zulagen für die Rats-, Fraktions- und Kommissionspräsidien soll die Fahrspesenentschädigung neu auf 70 Rappen pro Kilometer angepasst werden. Damit entspricht sie den per 1. Januar 2025 angepassten Fahrspesen der kantonalen Verwaltung. Der Grundbetrag an die Fraktionen für ihre administrativen Aufwendungen soll um 5000 Franken erhöht werden und neu 20'000 Franken pro Jahr betragen.
Die Staatspolitische Kommission hat diesem Antrag mit grosser Mehrheit zugestimmt. Die Mehrzahl der Fraktionen erachtet die Erhöhung als angemessen für die anspruchsvolle Tätigkeit des Parlaments. So habe sich seit der letzten Anpassung im Jahr 2009 nicht nur die Sitzungsdauer, sondern auch der damit verbundene zeitliche Aufwand für das Aktenstudium deutlich erhöht. Die Komplexität der parlamentarischen Geschäfte sei erheblich gestiegen, da immer häufiger unterschiedliche Politikfelder miteinander verflochten sein. Dadurch würden von den Ratsmitgliedern heute breitere Kenntnisse und Kompetenzen verlangt.
Die Fraktionen waren sich einig darin, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer fairen Entschädigung und dem Erhalt des Milizprinzips notwendig sei. Die Milizarbeit solle ausreichend entschädigt werden, damit es sich nicht nur Vermögende leisten könnten, ein solchen Mandat auszuüben. Zugleich dürften die Entschädigung nicht so hoch ausfallen, dass sie Anreiz genug für die Tätigkeit im Parlament sei. Eine Kommissionsminderheit stimmte gegen die Erhöhung, weil sie die Entschädigung bereits heute für angemessen hält. Eine weitere Minderheit plädierte dafür, die Fahrspesenpauschale ökologischer zu gestalten und sie nicht auf Basis von Autokilometern, sondern anhand der Kosten für eine entsprechende Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr zu berechnen.
Die Beratung der Botschaft B 57 im Kantonsrat ist für die September-Session 2025 geplant.
Anhang Botschaft B 57
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