|
|
Newsletter Umwelt und Energie (uwe) September 2025 |
|
|
Inhalt |
|
|
|
Liebe Leserin, Lieber Leser
In diesem Newsletter finden Sie wichtige Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Umwelt- und Energiebereich. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen. Herzlichen Dank.
|
|
|
Vernehmlassung Änderung des Kantonalen Energiegesetzes
|
Der Luzerner Regierungsrat hat den Entwurf zur Änderung des Kantonalen Energiegesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Gesetzesänderungen haben eine fossilfreie Wärmeversorgung in Gebäuden bis 2050 zu Ziel, womit zentrale Vorgaben aus dem Planungsbericht Klima und Energie sowie den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn, Ausgabe 2025) umgesetzt werden. Stellungnahmen sind bis am 31. Oktober 2025 über die Plattform «E-Mitwirkung» möglich. | Bild: iStock
|
|
|
LEG in Escholzmatt-Marbach: Strom lokal vermarkten
|
Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können Regionen selbst erzeugten Strom lokal vermarkten – und dabei vom vergünstigten Netznutzungstarif profitieren. Auf Bundesebene wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die es ab 2026 möglich machen, den eigenen Strom über das öffentliche Stromnetz zu vermarkten. Im Rahmen des NRP-Pilotprojekts «LEG Escholzmatt-Marbach» wurden wertvolle Erkenntnisse aus der Praxis gewonnen, welche die Machbarkeit hinsichtlich der neuen Verordnung des Stromgesetzes beleuchten. Das Projekt wurde im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von Bund und Kanton Luzern unterstützt. | Bild: Region Luzern West
|
|
|
EVEN: Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweise
|
Künftig sollen Energienachweise digital eingereicht werden können. Der Kanton Aargau hat im April 2025 den elektronischen Energienachweis (EVEN) als erster Kanton eingeführt. Für die Zentralschweizer Kantone ist die Einführung Anfang 2026 vorgesehen. Im Oktober und November 2025 finden Schulungen für Fachpersonen und Gemeindebauämter statt. Nutzen Sie den untenstehenden Link, um sich für einen Termin anzumelden. | Bild: EnFK
|
|
|
Leitfaden zur kollaborativen Planung von Windparkprojekten veröffentlicht
|
Seit Anfang dieses Jahres gilt das kantonale Plangenehmigungsverfahren (kPGV) für grosse Windenergieanlagen im Kanton Luzern. Aus diesem Grund hat der Kanton Luzern einen Leitfaden zum Thema kollaborative Planung von Windparkprojekten erarbeitet. Der Leitfaden richtet sich an Gemeinden, Projektentwickelnde, Verbände sowie an Fachstellen des Kantons Luzern. | Bild: iStock
|
|
|
Aktualisierte Gewässerschutzkarte jetzt online
|
Um Grundwasser und Gewässer zu schützen, legen die Kantone Gewässerschutzbereiche (Art. 19 GSchG, Art. 29 GSchV) fest. Das bisherige Konzept aus dem Jahr 1996 wurde nun umfassend und einheitlich überarbeitet. Ab sofort steht die neue Karte im Geoportal des Kantons Luzern zur Verfügung.
|
|
|
Neue Grundlagen für die GEP-Planung
|
Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) stellt eine neue Richtlinie und Wegleitung zur Verfügung, die Luzerner Gemeinden und Planungsbüros bei der Erstellung der Generellen Entwässerungspläne (GEP) unterstützen. Sie bilden die Grundlagen für eine effiziente und nachhaltige GEP-Planung. Die Dokumente stützen sich auf den aktuellen GEP-Leitfaden des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA), der im Mai 2025 publiziert wurde.
|
|
|
Neue Berichte zur Luftqualität in der Zentralschweiz
|
Umwelt Zentralschweiz hat zwei neue Berichte zum Thema Luftreinhaltung veröffentlicht. Im Bericht «Detaillierte Messdaten 2024» werden die Ergebnisse der Immissionsmessungen präsentiert und gezeigt, wie sich diese im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt haben. Ein zweiter Bericht befasst sich mit den von der WHO empfohlenen tieferen Grenzwerten für Luftschadstoffe und erläutert die Auswirkungen auf die Luftreinhaltepolitik der Zentralschweiz. | Bild: M. Dusi, ALU Obwalden
|
|
|
Umwelt und Energie (uwe) Libellenrain 15 Postfach 3439 6002 Luzern Telefon 041 228 60 60 E-Mail uwe@lu.ch
Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13.30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr an Brückentagen geschlossen |
|
|
|
|
|
|